ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/115

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1.Oberschule Ebstorf

Bereits im vergangenen Jahr hat die Oberschule Ebstorf auf eine drohende Raumknappheit hingewiesen. Bei 24 Klassen im Schuljahr 2019/20 gab es 23 allgemeine Unterrichtsräume (AUR), wovon zwei kleiner als 60 m² sind. Jetzt hat die Oberschule Ebstorf mit Schreiben vom 15.06.2020 mitgeteilt, dass die Räumlichkeiten zukünftig nicht ausreichen werden. Im Schuljahr 2020/21 werden 26 Klassen beschult. Nach Auffassung der Schulleitung wird es gelingen, die 26 Klassen unterzubringen, wenn auch unter erschwerten Bedingungen. Diese Situation kann auf Dauer nach Einschätzung der Verwaltung nicht bestehen bleiben. 

Durch die aktuelle Nutzung von Nebenräumen für Unterricht fallen diese als Differenzierungs-/Gruppenräume weg. Der Anstieg der Klassen führt auch zu mehr Lehrkräften (ggf. auch zu mehr Sozialpädagogen, Schulbegleitern, etc.) in der Schule. Die Aufenthaltsmöglichkeiten wären ebenfalls nicht ausreichend.

 

Die Oberschule Ebstorf hat in den letzten Jahren einen Anstieg der Schülerzahlen zu verzeichnen:

2017/18 23 Klassen 463 SuS (davon 42 SuS mit Unterstützungsbedarf)

2018/19 22 Klassen 479 SuS (davon 58 SuS mit Unterstützungsbedarf)

2019/20 24 Klassen 513 SuS (davon 65 SuS mit Unterstützungsbedarf)

2020/21 26 Klassen etwa 538 SuS

 

Davon ausgehend, dass dieser Trend anhält, ist unter den aktuellen Voraussetzungen mit einer durchgängigen Fünfzügigkeit zu rechnen. Erkennbar ist weiterhin, dass die Anzahl der SuS mit Unterstützungsbedarf ansteigt, für deren Beschulung Differenzierungs-/Gruppenräume vorgehalten werden sollten. Aus diesem Grund kann der Bedarf der Oberschule Ebstorf nach mehr Raum nachvollzogen werden. Veränderungen können auch noch erforderlich werden, sofern sich eine Änderung in der Form des Ganztagsunterrichts ergibt. Aktuell wären aus Sicht der Verwaltung drei Klassenräume und zwei Gruppenräume für das kommende Schuljahr zu schaffen.

 

2. Oberschule Rosche

Die Oberschule Rosche hat aufgrund der aktuellen Anmeldezahlen für das Schuljahr 2020/21 und der sich daraus errechneten Dreizügigkeit mitgeteilt, dass nicht ausreichend allgemeine Unterrichtsräume (AUR) zur Verfügung stehen. Die Oberschule Rosche war bisher – bis auf den Jahrgang 8 im Schuljahr 2019/20 - zweizügig.

 

Die Oberschule Rosche nutzt Räume der SG Rosche, über die gemeinsame Nutzung des Gebäudes von Grund- und Oberschule (früher Haupt- und Realschule) wurde 1983 eine Vereinbarung zwischen dem Landkreis und Samtgemeinde geschlossen. Dort wurde festgelegt, dass die Aufteilung der Räume von der Schulleitung vorgenommen wird. Der Ausgleich der Bewirtschaftungskosten erfolgt nach dem Schülerzahlenverhältnis.

 

Die Raumnutzung wurde seitens der Schulleitungen am Jahresanfang einvernehmlich geplant. Dabei ist man davon ausgegangen, dass im Jahrgang 5 wieder zwei Klassen beginnen werden. Gespräche zwischen den Schulleitungen, der Samtgemeinde und dem Schul- und Kulturamt zur neuen Situation haben ergeben, dass der Oberschule der erforderlich gewordene Raum nicht zur Verfügung gestellt werden kann, auch mittelfristig ist nicht damit zu rechnen, dass die Grundschule Räume entbehren kann. Drei Räume, die früher in der Nutzung der Oberschule waren, sind jetzt von der Grundschule und dem Hort belegt, auch durch Umplanungen kann der Oberschule kein Raum zur Verfügung gestellt werden. Die Einrichtung der zwei Horträume erfolgte auf Veranlassung der Samtgemeinde Rosche ohne Abstimmung mit dem Landkreis. In diesem Schuljahr können die SuS noch unter erschwerten Bedingungen unterrichtet werden, es gibt jedoch keine Differenzierung- oder Gruppenräume.

 

Die Samtgemeinde schlägt die Aufstellung von Containern vor, die Beschaffung und Baugenehmigung würde die Samtgemeinde übernehmen, die Kosten für den Auf- und Abbau sowie die Mietkosten soll nach Auffassung der Samtgemeinde der Landkreis übernehmen. Dieses würde jedoch nicht der Vereinbarung entsprechen, so dass dazu eine ergänzende Vereinbarung getroffen werden müsste. Zum jetzigen Zeitpunkt wären aus Sicht der Verwaltung zwei AUR für das kommende Schuljahr zu schaffen.

 

3. Auswirkungen durch eine Schulentwicklungsplanung

Derzeit ist jedoch die Diskussion über die Schulentwicklung im Landkreis Uelzen noch nicht beendet. Daraus könnte sich eine Veränderung der Schülerströme ergeben, die zum jetzigen Zeitpunkt eine Prognose über die zukünftige Auslastung der jeweiligen Oberschule und über den damit benötigten Raumbedarf nicht möglich macht. Das Gebäudemanagement wird dazu für den aus jetziger Sicht erforderlichen Bedarf in Ebstorf eine Kostenschätzung erstellen. Mit der Samtgemeinde Rosche sind weitere Gespräche über die Abrechnungsmodalitäten zu führen.

 

4. Abschließender Hinweis

Die KGS Bad Bevensen hat außerdem den Bedarf einer Vergrößerung des Lehrerzimmers im Gebäude Lindenstraße sowie die Notwendigkeit der Erweiterung der EDV-Fachunterrichtsräume mitgeteilt. Der Bedarf und die Erforderlichkeit von baulichen Maßnahmen hierfür wird noch geprüft.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

entfällt

 

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