ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/126

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das Land Niedersachsen hat für das Jahr 2020 den investiven Naturschutz mit dem Förderprogramm „GAK-Fördermaßnahmen Naturschutz: Grunderwerb in Schutzgebieten und Insektenschutz Förderbedingungen 2020 in Niedersachsen“ gefördert. Die Bekanntmachung des Förderprogrammes erfolgte am 07.02.2020. Durch das Förderprogramm wird der Ankauf von Grundstücken innerhalb von Schutzgebieten mit 90 % gefördert. Der Unteren Naturschutzbehörde wurden im Jahr 2020 mehrere Grundstücke zum Kauf angeboten, die die Voraussetzungen einer Förderung erfüllten. Die Untere Naturschutzbehörde hat daraufhin Förderanträge beim Land Niedersachsen gestellt. Die Förderanträge wurden inzwischen durch das Land positiv beschieden.

Folgende Grundstückankaufe werden durch das Land mit 90% gefördert:

 

1. Ankauf eines Flurstückes in der Gemarkung Kl. Hesebeck direkt an der Ilmenau und dem Röbbelbach mit einer Größe von ca. 8,8 ha. Die Fläche liegt vollständig im LSG Obere Ilmenau und dem FFH-Gebiet 071 Ilmenautal.

Die Kosten für den Ankauf belaufen sich auf 247.100,00 €. Davon trägt das Land 222.390,00 € und der Landkreis Uelzen 24.710,00 €

2. Ankauf einer Fläche im Naturschutzgebiet Langenbrügger Moor.

Die Kosten für den Ankauf belaufen sich auf 49.700,00 €. Davon trägt das Land 44.730,00 € und der Landkreis Uelzen 4.970,00 €.

3. Ankauf einer Fläche in der Gemarkung Kl. Hesebeck in der Nähe zur Klein Bünstorfer Heide.

Die Kosten für den Ankauf belaufen sich auf 25.697,54 €. Zusätzlich wird für diese Fläche eine Pflegemaßnahme (Entkusselung) in Höhe von 2.750,00 € beantragt. Somit betragen die Kosten insgesamt 28.447,54 €. Davon trägt das Land 25.602,79 und der Landkreis Uelzen 2.844,75 €.

Über diesen Antrag wurde seitens des Landes noch nicht abschließend entschieden. Jedoch ist davon auszugehen, dass der Antrag bewilligt wird, da die Fläche für den Landesweiten Artenschutz von Interesse ist. Der NLWKN hatte diese Fläche für 25 Jahre zum Schutz der Feldgrille gepachtet. Der Eigentümer möchte das Grundstück nunmehr verkaufen.

 

Der Landkreis muss die Zahlungen des Kaufpreises jeweils vorfinanzieren und anschließend mit dem Land abrechnen. Die Bewilligungsbescheide führen aus, dass die Ankäufe bis zum 15.12.2020 umgesetzt sein müssen. Eine Übertragung der Mittel ins nächste Jahr ist nicht möglich. Daher wird zur kurzfristigen Überbrückung der Ankäufe eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 267.120,00 € (222.390,00 €+ 44.730,00 €) notwendig.
Die jeweiligen Eigenmittel (24.710,00 + 4.970,00 €) werden aus dem Budget 066-01 des Umweltamtes gedeckt. Es war im Rahmen der Haushaltsplanung 2020 ein Betrag von 48.000,00 € für den Ankauf des unter Nr. 2 genannten Grundstückes im Langenbrügger Moor eingestellt und bewilligt worden. Diese Mittel werden nunmehr aufgrund der Förderung nicht mehr vollständig benötigt und können zur Deckung der Eigenmittel der beiden Ankäufe verwendet werden. Die restliche Deckung der Mittel erfolgt durch die Abrechnung mit dem Land.

Sollte der Dritte Antrag positiv beschieden werden, wären zusätzliche Mittel in Höhe von 25.602,79 € notwendig. Auch hier erfolgt eine Deckung des Eigenanteils durch das Budget des Umweltamtes und der verbleibenden Kosten durch die Förderung des Landes.

 

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Beschlussvorschlag

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag,

1. die beantragten überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 267.120,00 (Nr. 1 und 2) unter Berücksichtigung der Deckungsvorschläge zu beschließen und

2. der beantragten überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 25.602,79 € (Nr. 3)  unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das Land unter Berücksichtigung der Deckungsvorschläge zu zustimmen.

 

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Anlagen

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