ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/135

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Coworking (engl. für „zusammenarbeiten“ oder koarbeiten) ist eine Entwicklung im Bereich „neue Arbeitsformen“. Freiberufler, kleinere Startups oder digitale Nomaden arbeiten dabei in meist größeren, verhältnismäßig offenen Räumen (Coworking-Spaces) und können auf diese Weise voneinander profitieren. Sie Arbeiten entweder voneinander unabhängig in unterschiedlichen Firmen und Projekten oder entwickeln mit anderen Coworkern gemeinsam Projekte. Das Geschäftskonzept von Coworking-Spaces besteht in der Bereitstellung und zeitlich befristeten Vermietung von Arbeitsplätzen und der entsprechenden Infrastruktur (z.B. Netzwerk, Drucker, Scanner, Beamer und Besprechungsräume).

Coworking-Spaces sind Keimzellen des Wandels hin zu flexiblen und digitalen Formen der „Neuen Arbeit“ („New Work“). Bisher sind sie vor allem in urbanen Zentren zu finden. Doch gerade für den ländlichen Raum bieten sie enorme Chancen, vor allem in einer Zeit, in der sich eine junge Generation wieder stärker dem Land zuwendet. Coworking-Spaces im ländlichen Raum schaffen die Voraussetzungen dafür, dass diese New Work-Generation ihren Weg auf das Land auch findet. Das Thema Coworking kann darüber hinaus auch unter den Aspekten Klimaschutz (weniger Verkehr), Vereinbarkeit von Beruf und Familie (kürzere Anfahrtswege zum Arbeitsplatz für Auspendler), Innovations- und Gründungsförderung (Coworking-Spaces als „Vernetzungsplattform“) und Fachkräftemarketing betrachtet werden.

 

Für den Beitritt zur CoWorkLand eG ist ein einmaliger Investitionsbetrag von 500,00 Euro für den Erwerb eines Genossenschaftsanteils erforderlich sowie ab dem zweiten Jahr jährliche Beiträge von 150,00 Euro zu berücksichtigen.

 

Die CoWorkLand eG

Die CoWorkLand eG ist eine Dienstleistungsgenossenschaft für Menschen, die einen Coworking-Space im ländlichen Raum gründen und basierend auf den Coworking-Werten betreiben wollen. Das Ziel der Genossenschaft ist es, ihren Mitgliedern bei Gründung und den Betrieb auf allen Ebenen zu unterstützen und ihren Kund*innen die Möglichkeit zu geben, an möglichst vielen Orten im ländlichen Raum ortsunabhängig zu arbeiten und diese Gruppen untereinander zu vernetzen, sodass ein breiter und stetiger Erfahrungsaustausch entsteht, von dem alle profitieren. Die Mitglieder der Genossenschaft, insbesondere die Angehörigen des Vorstands und des Aufsichtsrates, verpflichten sich nach bestem Wissen und Gewissen zu einer nachhaltigen und gemeinwohlorientierten Unternehmensführung. Um dies dauerhaft sicher zu stellen, orientiert sich die Genossenschaft stets an den Positivbeispielen anderer Unternehmen oder nimmt die beratende Unterstützung von unabhängigen Akteuren in Anspruch. Ferner setzt sich die Genossenschaft zum Ziel, einen Teil ihrer Einnahmen aus operativer Tätigkeit nachweislich gemeinnützigen Zwecken zuzuführen.

 (Präambel der CoWorkLand eG Satzung)

 

Der Beitritt ermöglicht es dem Landkreis über die Genossenschaft das Thema aktiv weiterzuverfolgen, Vernetzungs-, Beratungs- und Fortbildungsangebote wahrzunehmen und von Erfahrungen aus anderen Regionen zu profitieren. Als erster Landkreis in der CoWorkLand eG kann der Landkreis seine Rolle als proaktiver Mitgestalter zukünftiger gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Entwicklungen nach außen hin signalisieren.

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, dem Beitritt zur CoWorkLand eG zu beschließen und einen Genossenschaftsanteil in Höhe von 500,00 Euro zu erwerben sowie zukünftig die jährlichen Beiträge in Höhe 150,00 Euro bereitzustellen.

 

 

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Anlagen

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