ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/144

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Zweckverband Kreisvolkshochschule Uelzen / Lüchow-Dannenberg (KVHS) beschließt in seiner Verbandsversammlung am 14.09.2020 über einen Nachtragshaushalt mit Nachtragssatzung.

 

Im Zuge der Corona-bedingten Schließung des Lehrbetriebs und deren Nachwirkungen kommt es zu erheblichen Mindereinnahmen, die von den Einsparungen, die es z.B. im Sektor "Honorare" zu verzeichnen gibt, nicht gedeckt werden können. Die Geschäftsleitung der KVHS prognostiziert für das laufende Geschäftsjahr einen Fehlbetrag i. H. v. 125.800,00 €. Dieser wird gem. § 10 Abs. 2 der Verbandsordnung der KVHS von den Verbandsmitgliedern ausgeglichen. Danach entfällt auf den Landkreis Uelzen eine überplanmäßige Ausgabe i. H. v. 71.581,00 €. Die Gesamtumlage des Landkreises Uelzen beläuft sich somit für das Geschäftsjahr 2020 auf insgesamt 249.081,00 €.

 

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt aus den Mehreinnahmen der Kreisumlage.

 

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Beschlussvorschlag

a) Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, die beantragte überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 71.581,00 € unter Berücksichtigung der Deckungsvorschläge zu beschließen.

b) Der Kreisausschuss genehmigt das Abstimmverhalten der Vertreter des Landkreises Uelzen hinsichtlich der Zustimmung zur Nachtragssatzung und der Zustimmung zum Nachtragshaushalt 2020.

 

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Anlagen

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