ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/164

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Schreiben vom 29.08.2020 beantragen die SPD und die FDP die Prüfung der Einführung eines kostenlosen ÖPNV für den Sekundarbereich II an den allgemeinbildenden Schulen im Landkreis Uelzen.

Nach Klärung durch die Verkehrsgesellschaft Nord-Ost-Niedersachsen mbH (VNO) lassen sich die Kosten für die Umsetzung der kostenfreien Schülerbeförderung für die Sekundarstufe II an den allgemeinbildenden Schulen für den Busverkehr wie folgt grob abschätzen:

 

1. Zusätzliche Fahrtleistungen für max. 2.000 Schülerinnen und Schüler (SuS), die bislang keinen Anspruch auf Fahrkarten haben. Wie viele Schülerinnen und Schüler tatsächlich bereits ÖPNV nutzen oder diesen unter Kostenfreiheit nutzen würden, lässt sich nicht konkret beziffern.

2. - Anspruch gem. Schülerbeförderungssatzung bei Annahme von 60 % = 1.600 SuS

 - hiervon tatsächliche Nutzer ÖPNV geschätzt 70 %    = 840 SuS

 - in den Hauptverkehrszeiten zusätzlich erforderliche Busse (:75 SuS) = 12 Busse.

Im ungünstigsten Fall müssten demnach 12 neue Standardbusse angeschafft werden, die auch nur kurze Wege (im Durchschnitt 5 km) fahren.

3. Fahrgeldeinnahmen lassen sich ohne Zahlen der bisherigen Nutzung durch künftig Anspruchsberechtigte nicht ermitteln. Derzeitige ÖPNV-Nutzer der Zielgruppe würden allerdings die Anzahl der benötigten Standardbusse verringern. In welchem Umfang eine solche Verringerung ausfiele, lässt sich nicht abschätzen. Zahlen über die Nutzung des SPNV für den betroffenen Personenkreis liegen nicht vor.

 

Somit wären mindestens 380.000 € jährlich zusätzlich für die Schülerbeförderung für alle Jahrgänge der Sekundarstufe II im Landkreis Uelzen zu veranschlagen. Hinzu kämen ggf. Ansprüche auf Erstattung der Kosten für die Schülerbeförderung in unbestimmter Höhe.

 

Die Fahrkarten würden als kostenfreie ÖPNV-Tickets (Bus) ausgegeben, wie für die zurzeit Anspruchsberechtigten auch. Die Ausgaben würden sich in der Abrechnung mit der RBB aufrechnen, da Einnahmen aus Fahrkartenverkäufen gem. Verkehrsvertrag mit der RBB sowieso in Abzug gebracht werden. D. h. weniger Einnahmen bedeuten einen höheren Zuschuss für den Landkreis, so dass die vom Landkreis Uelzen vorher an ÖPNV-Selbstzahler kostenlos ausgegebenen Fahrkarten nur an anderer Stelle zu Buche schlagen.

 

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Beschlussvorschlag

Kein Beschlussvorschlag.

 

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Anlagen

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