ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/167

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Ausbau und die Entwicklung des ÖPNV im LK Uelzen lassen sich insbesondere im ländlichen Raum nur unter Einbeziehung von flexiblen Lösungen verwirklichen. Neben flexiblen Bedienformen wie dem Anrufsammel-Taxi und Rufbussen sind auch Bürgerbusse oft eine gute Ergänzung zum Gesamtkonzept ÖPNV.

Das Niedersächsische Nahverkehrsgesetz (NNVG) stellt u.a. auch hierfür den Aufgabenträgern Mittel nach § 7b NNVG zur Verfügung.

 

In seiner Sitzung am 06.11.2018 beschloss der Kreisausschuss für die Förderung von Bürgerbusvereinen Mittel von maximal 50.000 EUR pro Kalenderjahr aus den Regionalisierungsmitteln und den 7b-Mitteln (Säule- 2- Mittel) zur Verfügung zu stellen. Die Förderung umfasst Kosten der Erstbeschaffung nach Verfügbarkeit im Haushaltsjahr. Ein weiterer Antrag liegt für das Haushaltsjahr 2020 nicht vor.

 

Der beigefügte Antrag des Bürgerbusvereins bezieht sich auf diesen Beschluss. Der Verein beabsichtigt hier von Anfang an mit einem Elektrofahrzeug zu fahren. Die Haltestellen und Fahrpläne sind mit allen Beteiligten abgestimmt worden, die Landesförderung ist bei der Landesnahverkehrsgesellschaft beantragt worden.

 

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Beschlussvorschlag

Der Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss zu beschließen, Mittel aus den Regionalisierungsmitteln und den 7b-Mitteln (Säule- 2- Mittel) für Erstbeschaffung und Inbetriebnahme des Bürgerbusses Bad Bevensen von bis zu 50.000 EUR zur Verfügung zu stellen.

 

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Anlagen

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