ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/175

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Nach neuester Bildungsforschung findet 90% des Lernens bei jungen Menschen außerschulisch statt. Das Aufsuchen und Vorhandensein einer Jugendfreizeiteinrichtung ist eine wichtige Voraussetzung für die Beteiligung an Bildungsprozessen in der ländlichen Bildungsstruktur eines Landkreises außerhalb der Ballungszentren. Grundsätzlich ist es die Aufgabe des Landkreises, bedarfsgerechte Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Uelzen sicherzustellen. Daher sollte jedenfalls eine leistungsfähige Jugendfreizeitanlage vorgehalten werden. Zugleich liegt es in der Verantwortung des Landkreises Uelzen, die finanziellen Auswirkungen zu berücksichtigen und adäquat mit den zur Verfügung stehenden öffentlichen Mitteln zu wirtschaften. Vor diesem Hintergrund wurden folgende operative Ziele festgelegt:

 

Bis einschließlich HH 2018:

Für die Jugendbildungsstätte wird ein Kostendeckungsgrad von 42% (variable und fixe Kosten) erreicht.

 

Im HH 2019:

Das Jugendamt analysiert die Angebote und die Auslastung der 3 Freizeiteinrichtungen des Landkreises (Jugendbildungsstätten Oldenstadt, Bruchtorf und Wieren) und stimmt mit dem Jugendhilfeausschuss Handlungsempfehlungen (incl. Darstellung der finanziellen Auswirkungen) bis zum 30.09.2019 ab.

 

Im HH 2020:

Die Jugendfreizeiteinrichtungen werden gemäß Gremienbeschluss umgestaltet.

 

 

Die durchgeführte Analyse (s. dazu auch die Anlage) der drei Jugendfreizeiteinrichtungen des Landkreises Uelzen umfasst auch eine Kaptalwertbetrachtung. Dabei wurde aus Gründen der Vergleichbarkeit eine Nutzungsdauer von jeweils 20 Jahren festgelegt. Im Ergebnis zeigen sich folgende Investitionskosten je Einrichtung:

 

Oldenstadt:   118.623,13 €

Wieren:  274.461,60 €

Bruchtorf   144.778,38 €

 

Nach Berechnung der jährlichen Folgekosten durch Aufwand aus Abschreibungen und Betriebskosten sowie der jeweiligen Erträge aus Nutzungsentgelten wurden auf die Nutzungsdauer von 20 Jahren folgende Kapitalwerte berechnet:

 

Oldenstadt:          -1.415.665,86 €

Wieren:           -  828.573,57 €

Bruchtorf:            -  517.497,65 €

 

Die durchschnittliche Auslastung der Freizeiteinrichtungen lag in den Jahren 2013 bis 2019 für Oldenstadt bei 21,51%, für Wieren bei 22,11% und für Bruchtorf bei 23,95%. Gut 80 % der Gruppen und knapp 90 % der Teilnehmerinnen und Teilnehmer kamen in 2013 bis 2019 von Orten außerhalb des Landkreises Uelzen.

 

Die vorliegende Analyse verdeutlicht, dass die Weiterführung aller drei Jugendfreizeiteinrichtungen bei rein wirtschaftlicher Betrachtung aufgrund der hohen Investitions- und Betriebsfolgekosten schwierig zu vertreten ist, zumal keine der Einrichtungen angemessen ausgelastet ist.

 

Die drei Jugendfreizeiteinrichtungen wurden zudem hinsichtlich ihres fachlichen Nutzens beleuchtet. Die Einrichtungen werden lt. den Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Uelzen mit Fassung vom 01.07.2017 für Jugendverbände, Jugendgruppen, Jugendinitiativen und Jugendgemeinschaften vermietet. Im Einzelnen:

 

  1. Die Jugendbildungsstätte Oldenstadt ist eine kreiseigene Liegenschaft an der Wipperau in Nachbarschaft zur Musikschule. Sie verfügt über ein Bettenhaus im Jugendgästehausstandard und bietet Platz für 42 Personen auf zwei Etagen. Im Haupthaus sind Küche im Gewölbekeller nebst Sanitärräumen auf zwei Etagen, im Nebenhaus sind Holzwerkstatt, Töpferraum und eine Metallwerkstatt/ Schmiede eingerichtet. Im ersten Geschoss befinden sich drei Seminarräume sowie ein extra Medienraum und eine kleine Teeküche. Ferner stehen Grünflächen rund um das Gebäude sowie der nahe gelegene Oldenstädter See als Erholungsgebiete zur Verfügung. Die räumlichen Ressourcen des Seminargebäudes bieten optimale Bildungsmöglichkeiten für Schulklassen, Jugendfreizeitgruppen, Vereine, Familien und sonstige soziale Systeme. Eine stärkere Nutzung der umschließenden Freiflächen wäre denkbar. Die Jugendbildungsstätte ist ganzjährig witterungsunabhängig belegbar. Im Sommerhalbjahr könnte eine Kombination von Zelt- und Bettenhausnutzung zu einer Ausweitung der Belegung führen. Die kreiseigene Erziehungsberatungsstelle (EB) könnte mit dem Angebot der Jugendbildungsstätte vernetzt werden, um Synergieeffekte zu erwirken. Die bestehenden Beratungsangebote der EB für junge Mädchen und Frauen könnten beispielsweise auf erlebnispädagogische Maßnahmen in Oldenstadt ausgeweitet werden. Ferner könnten sich zahlreiche Projekte (z.B. Sommerfeste, Fachtagungen zu Medienkonsum, Rechtsradikalismus, Drogenproblematik etc., Elternkaffees usw.) realisieren lassen, die aus Sicht des Jugendamtes sinnvoll und notwendig erscheinen.
  2. Das Jugendheim Bruchtorf gehört der Gemeinde Jelmstorf. ist mit 22 Betten in zwei Schlafsälen im 1. Stock sowie einem Betreuerzimmer mit zwei Betten, einer Selbstversorgerküche und zwei Sanitärbereichen ausgestattet. Das Haus liegt auf einem ca. 3.000 qm großen Naturgrundstück mit eigenem Wasserzugang über einem Steg an der Ilmenau. Es wurde 1967 an den Landkreis Uelzen vermietet. Der Standard ist sehr einfach. Die Beheizung erfolgt über Nachtspeicheröfen. Das Haus ist nicht an die Kanalisation angeschlossen, das Abwasser wird mittels einer eigenen Dreikammerkläranlage vorgereinigt. Die Anlage bedarf der Optimierung, d.h. die Nachtspeicheröfen müssten aufgrund ihres Alters ausgetauscht werden. Weiterhin genügt das Haus nicht den aktuellen Brandschutzvorschriften. In den Schlafsälen fehlt zumindest ein Notausgang ins Freie. Die Kündigungsfrist für Bruchtorf liegt bei einem Jahr zum Jahresende, d.h. der frühestmögliche Kündigungstermin wäre der 31.12.2021. Bis zum Kündigungstermin wäre ein jährliches Nutzungsentgelt in Höhe von 1.500 € zu entrichten.
  3. Der Zeltplatz in Wieren ist im Eigentum der Gemeinde Wrestedt. Er liegt neben dem örtlichen Sportplatz des TUS Wieren am Bollensenser Weg. In unmittelbarer Nähe befindet sich das Freibad. Der Platz bietet 8 Nur-Dach Häuser, dazu im Haus ein Leiterzimmer sowie zwei weitere Zimmer mit vier Betten und einer Selbstversorgerküche. Der Sanitärbereich für den Zeltplatz und der Gruppenraum befinden sich in einem Anbau, der vom TUS Wieren mitbenutzt wird. Für die Anlage wurde ein Nutzungs- und Gestattungsvertrag geschlossen. Das Gebäude ist abgängig. Der Pachtvertrag zwischen dem Landkreis Uelzen und der Gemeinde Wieren (in Rechtsnachfolge Wrestedt) ist bis zum 3. Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats kündbar.

 

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Beschlussvorschlag

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Anlagen

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