ALLRIS - Vorlage

Personalvorlage - VO/2021/046

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Durch die parallel auf der Tagesordnung vorgeschlagene Änderung des § 5 der Hauptsatzung des Landkreises Uelzen soll die Möglichkeit geschaffen werden, neben dem Landrat und dem allgemeinen Stellvertreter einen weiteren Beamten auf Zeit zu wählen.

 

Diese Stelle eines weiteren Beamten auf Zeit sollte r das Bau- und Umweltdezernat genutzt werden. Beamte auf Zeit müssen gemäß § 109 Abs. 2 S. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die für ihr Amt erforderliche Eignung, Befähigung und Sachkunde besitzen. Für die Stelle des Beamten auf Zeit im Bau- und Umweltdezernat sind neben den Fähigkeiten für Leitung und Steuerung eines Dezernates folgende Anforderungen erforderlich:

  • Befähigung für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt, Fachrichtung Technische Dienste (ehemals höherer bautechnischer Dienst)
  • Mehrjährige Erfahrung in der Führung von Organisationseinheiten in Kommunalverwaltungen sowie die Fähigkeit diese zielorientiert/ strategisch zu leiten
  • Grundlegende Rechtskenntnisse und Erfahrungswissen aus den o.g. Aufgabenbereichen
  • Vielseitige Erfahrung in der Projektsteuerung und im Projektmanagement

 

Gemäß § 109 Abs. 1 S. 3 NKomVG ist die Stelle des Beamten auf Zeit grundsätzlich öffentlich auszuschreiben. Der Kreistag kann jedoch im Einvernehmen mit dem Landrat gemäß § 109 Abs. 1 S. 4 Nr. 3 NKomVG beschließen, von der Ausschreibung abzusehen, wenn beabsichtigt ist, einen bestimmten Bewerber zu wählen und im Rahmen einer Prognose nicht erwartet wird, dass sich im Ausschreibungsverfahren eine andere Person bewerben würde, die wegen ihrer Eignung, Befähigung und Sachkunde vorzuziehen wäre.

 

Es ist beabsichtigt, den Leitenden Baudirektor Tobias Linke mit der Aufgabe zu betrauen und in das Beamtenverhältnis auf Zeit zu berufen. Der Leitende Baudirektor Tobias Linke erfüllt die an die Stelle gestellten Anforderungen uneingeschränkt. Stellenbesetzungsverfahren im bautechnischen Bereich haben wiederholt gezeigt, dass der Fachkräftemangel auch in dem hier in Rede stehenden Bereich durchschlägt und auf dem freien Arbeitsmarkt nicht mit weiteren, den Anforderungen an die Stelle in gleichem Maße gerecht werdenden Bewerbern zu rechnen ist. Aufgrund der Qualifikationen und der Berufserfahrung, u.a. auch als bisheriger Bau- und Umweltdezernent des Landkreises Uelzen (siehe Lebenslauf), wird nicht erwartet, dass sich in einem Ausschreibungsverfahren eine andere Person bewerben würde, die wegen ihrer Eignung, Befähigung und Sachkunde dem Leitenden Baudirektor Tobias Linke vorzuziehen wäre. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, von einer Ausschreibung abzusehen.

 

r den Verzicht auf Ausschreibung ist nach § 109 Abs. 1 S. 5 NKomVG eine Mehrheit von drei Vierteln der Mitglieder des Kreistages erforderlich.

 

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Beschlussvorschlag

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, im Einvernehmen mit dem Landrat gemäß § 109 Abs. 1 S. 4 Nr. 3 NKomVG zu beschließen, von der öffentlichen Ausschreibung der neu eingerichteten Stelle des Beamten auf Zeitr das Bau- und Umweltdezernat abzusehen.

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