ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - /2019/196-1-1-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat am 12.11.2019 einen Antrag auf Etablierung einer Partnerschaft für Demokratie" im Rahmen des Bundesprogrammes "Demokratie leben" im Landkreis Uelzen gestellt. Das Bundesprogramm "Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit" will ziviles Engagement und demokratisches Verhalten auf der kommunalen, regionalen und überregionalen Ebene fördern. Die konkrete inhaltliche Ausgestaltung einer "Partnerschaft für Demokratie" richtet sich nach den lokalen und regionalen Erfordernissen. Schwerpunkte für strategische Ziele können daher sein:

 

  • Förderung und Stärkung des Engagements
  • Förderung der Ausgestaltung einer vielfältigen Kultur des Zusammenlebens
  • Förderung der Bearbeitung lokaler Problemlagen

 

Der Antrag der Fraktion verfolgt das Ziel, das zivilgesellschaftliche Engagement gegen Rechtsextremismus zu fördern. Ein entsprechendes Konzept (Analyse vorhandener Problemlagen, Beschreibung vorhandener Netzwerke, Handlungsstrategien, bisherige Maßnahmen usw.) wäre aufzustellen.

Die Kommune als Gebietskörperschaft (Stadt, Landkreis, kommunaler Zusammenschluss) trägt die Verantwortung für die lokale bzw. regionale "Partnerschaft für Demokratie". Sie bestimmt ein federführendes Amt und einen konkreten Ansprechpartner bzw. eine Ansprechpartnerin. Für die Umsetzung wird eine Koordinierungs- und Fachstelle (i.d.R. bei einem freien Träger) sowie ein Begleitausschuss und ein Jugendforum eingerichtet.

 

Voraussetzung für die Förderung ist die Erbringung von Eigenenteilen der Kommune. Eine Personal- und Sachausgabenförderung für die Kommune wird nicht gewährt. Die Kommune ist verpflichtet mind. 0,5 Vollzeitäquivalente zu stellen. Alt: Ab dem zweiten Förderjahr ist die Förderung der lokalen "Partnerschaft für Demokratie" von einer Mitfinanzierung durch die Kommune (Eigenmittel) bzw. der Einbringung von Drittmitteln abhängig und zwar wie folgt: o zweites und drittes Förderjahr: 5.000 Euro / Jahr o ab dem vierten Förderjahr: 10.000 Euro / Jahr Die Förderung umfasst Personal- und Sachausgaben der verwaltungsexternen Koordinierungs- und Fachstelle bei einem freien Träger in Höhe von bis zu 45.000 € pro Kalenderjahr. Daneben werden u.a. Einzelmaßnahmen über Aktions- und Initiativfonds sowie einen Jugendfonds gefördert.

Weitere Einzelheiten können der beigefügten Förderrichtlinie entnommen werden.

 

Das Interessenbekundungsverfahren für die Förderperiode ab dem 01.01.2020 ist bereits abgeschlossen. Auf Nachfrage beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben wurde mitgeteilt, dass eine formlose Mitteilung über ein mögliches Interesse noch erfolgen könne. Eine Aussage über mögliche Erfolgsaussichten, noch nachträglich in das Auswahlverfahren aufgenommen zu werden, wurde nicht getroffen. Rein vorsorglich wurde eine entsprechende unverbindliche Mitteilung bereits versandt.

 

Zwischenzeitlich ist nach Auskunft des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, eine Antragstellung trotz der bereits laufenden Förderperiode voraussichtlich ab dem 4. Quartal 2020 möglich. Eine abschließende Klärung der finanziellen Möglichkeiten stehe noch aus. Das formelle Interessenbekundungsverfahren werde entfallen, so dass der nächste Verfahrensschritt bereits der konkrete Antrag sei.

 

Voraussetzung für die Förderung ist die Erbringung von kommunalen Eigenmitteln bzw. Drittmitteln in Höhe von mind. 10 % der Gesamtausgaben. Bei der Kommune sind für das federführende Amt mind. 0,5 Vollzeitäquivalente zur Verfügung zu stellen. Für die Umsetzung wird eine Koordinierungs- und Fachstelle (i.d.R. bei einem freien Träger) sowie ein Begleitausschuss und ein Jugendforum eingerichtet (S. 5,6 der Grundsätze der Förderung). Die Förderung umfasst Personal- und Sachausgaben der verwaltungsexternen Koordinierungs- und Fachstelle bei einem freien Träger in Höhe von bis zu 50 % der Gesamtkosten pro Kalenderjahr. Die maximale Fördersumme im Förderzeitraum beträgt 125.000 €.

 

Es gibt bereits eine Vielzahl von Angeboten, die für unsere lokalen Strukturen alternativ in Anspruch genommen werden können und z.T. bereits auch werden. Die sog. Landesdemokratiezentren machen Angebote zur Demokratiestärkung und -förderung für unterschiedliche Zielgruppen. Vorträge, Fortbildungen und Workshops können hier i.d.R. kostenlos gebucht werden. Auch eine Unterstützung bei Veranstaltungen sowie bei der

Seite 3 von 3Durchführung von Projekten wird angeboten. Die Bundeszentrale und die Landeszentrale für politische Bildung, die Bertelsmannstiftung und das Nieders. Kultusministerium haben entsprechende Angebote für den Bereich Kitas und Schulen.

 

gliche Alternative zur Bearbeitung des Themas Demokratiebildung

Im Rahmen des Programmes „Demokratie leben!“ werden sog. Landes-Demokratiezentren gefördert, Zuständig für den Landkreis Uelzen ist das Landes-Demokratiezentrum Niedersachsen mit Sitz in Hannover: https://ldz-niedersachsen.de/

Diese Zentren sind für den Ausbau von Beratungs-, Informations- und Vernetzungsstrukturen zuständig. Schwerpunkte sind dabei Rechtsextremismus sowie religiös-begründete Radikalisierung. Dies wird in der Aufgabenpalette u.a. durch Angebote zur Demokratiestärkung und Förderung abgedeckt. Formate sind dabei Vorträge, Fortbildungen sowie Workshops, die i. d. R. kostenlos buchbar sind. Adressaten sind unterschiedliche Zielgruppen wie z. B. Zivilgesellschaft, Parteien, Pventionsräte, pädagogische Fachkräfte, Verwaltung, Justiz, Polizei etc. Des Weiteren wird Unterstützung bei Veranstaltungen sowie bei der Durchführung von Projekten angeboten.

 

Ähnliche Angebote zur Prävention von „Ungleichwertigkeitsvorstellungen“ lassen sich auch bei der Bundeszentrale für politische Bildung finden (z. B. Programm „Qualifiziert handeln“). Diese sind jedoch in Teilen kostenpflichtig.  Die niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung bietet z. B. Apps (Konterbunt, Spot on) zum Thema sowie Aktionstage (Netzpolitik & Demokratie) kostenlos an. Auch die Bertelsmann Stiftung bietet einen kostenlosen Onlinekurs für Lehrkräfte sowie für Kitas zur digitalen Demokratiebildung an (MOOC – Massive Open Online Course). Für Kitas und Schulen gibt es weiterhin entsprechende Angebote des niedersächsischen MK.

 

Die Intensität der Arbeit würde bei solchen Programmen letztlich bestimmen, inwieweit Stellenanteile geschaffen werden müssen. Ein 0,5 VZÄ ist notwendig, um die entsprechende Arbeit ähnlich dem Programm Demokratie leben gewährleisten zu können. Die Tätigkeiten sind der Koordination der Bildungs- bzw. Gesundheitsregion ähnlich. Wenn es lediglich darum ginge, einmal jährlich einen Vortrag oder eine Fortbildung zum Thema zu organisieren, sollte dies ohne neue Stellenanteile möglich sein.

 

Beschlussvorschlag:

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In der Sitzung vom 26.01.2021 hat der Kreisausschuss beschlossen, dem Kreistag die unten aufgeführte Beschlussempfehlung (= Beschlussvorschlag) zu geben.

 

 

Ergänzende Information: Mit Schreiben vom 15.02.2021 hat das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben nun mitgeteilt, dass das BMFSFJ der Möglichkeit zugestimmt hat, das reguläre Antragsverfahren für Kommunen zu öffnen, die sich noch nicht in der Förderung befinden. Daher wäre es auch für den Landkreis Uelzen möglich, im kommenden Herbst einen Antrag auf Förderung zu stellen. Die Antragsphase wird im August beginnen und im September enden. Auch für diesen Antrag wäre die in der Vorlage beschriebene Analyse und Konzeption mit der Schaffung von Stellenanteilen und Gewinnung eines Kooperationspartners zu bewältigen. Die Arbeiten dafür hätten alsbald zu beginnen. Dazu erforderliche freie Kapazitäten sind – nicht nur pandemiebedingt – derzeit nicht vorhanden. Insofern hat sich an dem im KA am 26.01.21 berichteten Situation nichts geändert. Dies zur Information. Eines neuen Beschlusses des Kreisausschusses bedarf es nicht.

 

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Beschlussvorschlag

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, eine Informationsübersicht zu Angeboten zum Thema Demokratiebildung mit jeweils einem Ansprechpartner bis zum Jahresende 2021 zusammenzustellen, die KVHS (mit Zielvereinbarung) zu bitten, ggf. in Kooperation mit weiteren Akteuren (z.B. Präventionsrat, Landeszentrum für Demokratie Niedersachsen) Angebote zur Demokratiebildung ggf. in Kombination mit Digitalisierung zu entwickeln und das Thema Demokratiebildung in der Steuerungsgruppe der Bildungsregion zur Bearbeitung vorzuschlagen. Dabei sollen Schulen eingebunden werden.

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Anlagen

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