ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/052

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Sachverhalt zur Ausweisung des Naturschutzgebiets (NSG) „Almstorfer Moor" durch Neuverordnung wurde bereits in den Gremien im IV. Quartal 2020 vorgestellt und beschlossen (siehe Beratungsvorlage VO/2020/222-1). Mit Erlass vom 15.02.2021 hat das Nds. Umweltministerium die unteren Naturschutzbehörden angewiesen, bestimmte Berichtigungen an den Verordnungstexten vorzunehmen. Für die Verordnung über das NSG „Almstorfer Moor“ wird daher folgende Anpassung vorgenommen:

Es erfolgt ein Hinweis auf eine berichtige Fassung des NJagdG.

Darüber hinaus wurde am 11. November 2020 das Gesetz zur Umsetzung des „Niedersächsischen Weges“ im Naturschutz und Waldrecht beschlossen, welches jedoch erst am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist. Durch die Einfügung neuer Absätze im Gesetz ist die redaktionelle Anpassung folgender Verweise erforderlich:

In § 4 Absatz 8 der NSG-VO wird der Verweis auf § 42 Abs. 4 und 5 NAGBNatSchG durch einen Verweis auf § 42 Abs. 4 bis 6 NAGBNatSchG ersetzt.

In § 8 Absatz 2 der NSG-VO wird der Verweis auf § 43 Abs. 2 Nr. 7 NAGBNatSchG durch einen Verweis auf § 43 Abs. 2 Nr. 9 NAGBNatSchG ersetzt.

Die daraus resultierenden Änderungen können der Anlage 1 entnommen werden. Anlage 2 ist die zum Beschluss vorgeschlagene korrigierte Fassung des Verordnungstextes. Anlage 3 ist die unveränderte Kartenanlage zur Verordnung.

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Beschlussvorschlag

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, die redaktionellen Änderungen zur Ausweisung des Naturschutzgebietes „Almstorfer Moor“ entsprechend dem beigefügten Verordnungsentwurf (Anlage 2 zur Vorlage) einschließlich der maßgeblichen Karte (Anlage 3 zur Vorlage) zu beschließen.

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Anlagen

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