ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/045-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Geschäftsordnung ist, bedingt einerseits durch die beabsichtigten Änderungen der Hauptsatzung des Landkreises Uelzen (vgl. VO/2021/044), andererseits durch die weitere Digitalisierung und Optimierung bestimmter Arbeitsabläufe in der Verwaltung, an die entsprechenden Anforderungen anzupassen.

 

Im Hinblick auf die Vorschriften zur Öffentlichkeit ist nunmehr der Umgang mit Zuhörerinnen und Zuhörern regeln, welche mittels Videokonferenztechnik an solchen Sitzungen teilnehmen.

Ein weiteres Handlungsfeld stellen die Anträge (§ 7) und die Anfragen (§ 17) der Kreistagsabgeordneten dar. Zum Zwecke der Vereinheitlichung und Optimierung der damit im Zusammenhang stehenden verwaltungsinternen Prozesse mittels Digitalisierung zum einen sowie des schonenderen Umgangs mit Ressourcen sollen diese künftig ausschließlich über das internetbasierte Kreistagsinformationssystem Allris gestellt werden dürfen. Dieses System wird bereits grundsätzlich von den Kreistagsabgeordneten genutzt.

 

Es werden daher folgende Änderungen der Geschäftsordnung angeregt, die durch die Beschlussfassung im Kreisausschuss am 02.03.2021 zu TOP 13 angepasst wurden:

Aktuelle Fassung

Änderungsvorschlag

Erläuterungen

§ 3 Öffentlichkeit

(1) An öffentlichen Sitzungen des Kreistages können Zuhörerinnen und Zuhörer nach

Maßgabe der vorhandenen Plätze teilnehmen; Pressevertretern sind besondere Sitze

zuzuweisen.

 

 

 

(2) (…) Zuhörerinnen und Zuhörer, die die Ordnung stören, können von der/dem Vorsitzenden aus dem Sitzungssaal verwiesen werden.

§ 3 Öffentlichkeit

(1) An öffentlichen Sitzungen des Kreistages können Zuhörerinnen und Zuhörer nach Maßgabe der vorhandenen Plätze oder nach Maßgabe des § 3b der Hauptsatzung des Landkreises Uelzen per Videokonferenz teilnehmen; Pressevertretern sind besondere Sitze zuzuweisen.

 

(2) (…) Zuhörerinnen und Zuhörer, die die Ordnung stören, können von der/dem Vorsitzenden aus dem Sitzungssaal verwiesen werden bzw. ihnen kann der Zugang zu der Videokonferenz für den weiteren Verlauf der Sitzung wieder entzogen werden.

 

 

 

 

Ergänzung, dass Zuhörerinnen und Zuhörer entsprechend der neu als § 3b in die Hauptsatzung eingefügten Regelung alternativ per Videokonferenz teilnehmen können.

 

 

 

 

Ergänzung, dass auch bei Teilnahme an der Sitzung per Videokonferenz Störungen durch Zuhörerinnen und Zuhörer mit entsprechenden Ordnungsmitteln sanktioniert werden können.

§ 7 Sachanträge

(1) Anträge zur Aufnahme eines bestimmten Beratungsgegenstandes in die Tagesordnung sind schriftlich an die Landrätin/den Landrat zu richten. Anträge, die nicht mindestens 14 Tage vor der Kreistagssitzung eingegangen sind, werden nach § 8 behandelt, wenn sie als dringlich bezeichnet sind.

 

 

 

 

 

(2) […]

 

(3) Die/der Vorsitzende kann verlangen, dass mündlich gestellte Anträge zu Gegenständen, die auf der Tagesordnung stehen, bis zur Abstimmung schriftlich vorgelegt werden.

 

 

 

 

(4) […] 

§ 7 Sachanträge

(1) Anträge zur Aufnahme eines bestimmten Beratungsgegenstandes in die Tagesordnung sind grundsätzlich über das internetbasierte Kreistagsinformationssystem, alternativ in Textform an die Landrätin/den Landrat zu richten. Anträge, die nicht mindestens 14 Tage vor der Kreistagssitzung eingegangen sind, werden nach § 8 behandelt, wenn sie als dringlich bezeichnet sind.

 

(2) […]

 

(3) Die/der Vorsitzende kann verlangen, dass mündlich gestellte Anträge zu Gegenständen, die auf der Tagesordnung stehen, bis zur Abstimmung schriftlich in Textform oder über das internetbasierte Kreistagsinformationssystem vorgelegt werden.

 

(4) […] 

 

 

 

 

Änderung, dass Sachanträge künftig nur noch grundsätzlich über das internetbasierte Kreistagsinformationssystem gestellt werden dürfen zu stellen sind, alternativ jedoch Textform (z.B. E-Mail) zulässig ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

Änderung, dass zunächst mündlich gestellte Anträge anstatt schriftlich, zukünftig in Textform oder auch über das Kreistagsinformationssystem vorgelegt werden können.

§ 17 Anfragen

(1) Jede Kreistagsabgeordnete/jeder Kreistagsabgeordnete kann Anfragen, die kreisbezogene Angelegenheiten betreffen, stellen. Anfragen, die in der Kreistagssitzung beantwortet werden sollen, müssen fünf Tage vor der Kreistagssitzung bei der Landrätin/dem Landrat schriftlich eingereicht sein. (…)

 

 

 

 

 

 

 

 

(2) Im Übrigen sind Anfragen schriftlich an die Landrätin/den Landrat zu richten. (…)

§ 17 Anfragen

(1) Jede Kreistagsabgeordnete/jeder Kreistagsabgeordnete kann Anfragen, die kreisbezogene Angelegenheiten betreffen, stellen. Anfragen, die in der Kreistagssitzung beantwortet werden sollen, müssen fünf Tage vor der Kreistagssitzung bei der Landrätin/dem Landrat über das internetbasierte Kreistagsinformationssystem oder in Textform eingereicht sein. (…)

 

 

 

 

 

(2) Im Übrigen sind Anfragen über das internetbasierte Kreistagsinformationssystem oder in Textform an die Landrätin/den Landrat zu richten. (…)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Änderung, dass Anfragen zukünftig anstatt schriftlich ausschließlich nur noch über das internetbasierte Kreistagsinformationssystem (Allris) oder in Textform (insb. E-Mail) eingereicht werden dürfen.

 

Begründung: vgl. oben

 

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Beschlussvorschlag

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschusses, die Ausschüsse des Kreistages und die aufgrund besonderer Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse und Beiräte des Landkreises Uelzen vom 01.11.2016, zuletzt geändert durch Beschluss vom 20.12.2016, wie folgt zu ändern:

 

  1. § 3 wird wie folgt geändert:
    1. In Absatz 1 werden nach dem Wort „Plätze“ die Worte „oder nach Maßgabe des § 3b der Hauptsatzung des Landkreises Uelzen per Videokonferenz“ eingefügt.
    2. In Absatz 2 Satz 3 werden nach dem Wort „werden“ die Worte „bzw. ihnen kann der Zugang zu der Videokonferenz für den weiteren Verlauf der Sitzung wieder entzogen werden“ hinzugefügt.

 

  1. § 7 wird wie folgt geändert:
    1. In Absatz 1 Satz 1 wird das Wort „schriftlich“ durch die Worte „grundsätzlich über das internetbasierte Kreistagsinformationssystem, alternativ in Textform“ ersetzt.
    2. In Absatz 3 werden nach dem wird das Wort „schriftlich“ durch die Worte „in Textform“ ersetzt und es werden im Anschluss daran die Worte „oder über das internetbasierte Kreistagsinformationssystem“ eingefügt.

 

  1. § 17 wird wie folgt geändert:
    1. In Absatz 1 Satz 2 wird das Wort „schriftlich“ durch die Worte „über das internetbasierte Kreistagsinformationssystem oder in Textform“ ersetzt.
    2. In Absatz 2 Satz 1 wird das Wort „schriftlich“ durch die Worte „über das internetbasierte Kreistagsinformationssystem oder in Textform“ ersetzt.

 

 

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Anlagen

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