§ 3 Öffentlichkeit (1) An öffentlichen Sitzungen des Kreistages können Zuhörerinnen und Zuhörer nach Maßgabe der vorhandenen Plätze teilnehmen; Pressevertretern sind besondere Sitze zuzuweisen. (2) (…) Zuhörerinnen und Zuhörer, die die Ordnung stören, können von der/dem Vorsitzenden aus dem Sitzungssaal verwiesen werden. | § 3 Öffentlichkeit (1) An öffentlichen Sitzungen des Kreistages können Zuhörerinnen und Zuhörer nach Maßgabe der vorhandenen Plätze oder nach Maßgabe des § 3b der Hauptsatzung des Landkreises Uelzen per Videokonferenz teilnehmen; Pressevertretern sind besondere Sitze zuzuweisen. (2) (…) Zuhörerinnen und Zuhörer, die die Ordnung stören, können von der/dem Vorsitzenden aus dem Sitzungssaal verwiesen werden bzw. ihnen kann der Zugang zu der Videokonferenz für den weiteren Verlauf der Sitzung wieder entzogen werden. | Ergänzung, dass Zuhörerinnen und Zuhörer entsprechend der neu als § 3b in die Hauptsatzung eingefügten Regelung alternativ per Videokonferenz teilnehmen können. Ergänzung, dass auch bei Teilnahme an der Sitzung per Videokonferenz Störungen durch Zuhörerinnen und Zuhörer mit entsprechenden Ordnungsmitteln sanktioniert werden können. |
§ 7 Sachanträge (1) Anträge zur Aufnahme eines bestimmten Beratungsgegenstandes in die Tagesordnung sind schriftlich an die Landrätin/den Landrat zu richten. Anträge, die nicht mindestens 14 Tage vor der Kreistagssitzung eingegangen sind, werden nach § 8 behandelt, wenn sie als dringlich bezeichnet sind. (2) […] (3) Die/der Vorsitzende kann verlangen, dass mündlich gestellte Anträge zu Gegenständen, die auf der Tagesordnung stehen, bis zur Abstimmung schriftlich vorgelegt werden. (4) […] | § 7 Sachanträge (1) Anträge zur Aufnahme eines bestimmten Beratungsgegenstandes in die Tagesordnung sind grundsätzlich über das internetbasierte Kreistagsinformationssystem, alternativ in Textform an die Landrätin/den Landrat zu richten. Anträge, die nicht mindestens 14 Tage vor der Kreistagssitzung eingegangen sind, werden nach § 8 behandelt, wenn sie als dringlich bezeichnet sind. (2) […] (3) Die/der Vorsitzende kann verlangen, dass mündlich gestellte Anträge zu Gegenständen, die auf der Tagesordnung stehen, bis zur Abstimmung schriftlich in Textform oder über das internetbasierte Kreistagsinformationssystem vorgelegt werden. (4) […] | Änderung, dass Sachanträge künftig nur noch grundsätzlich über das internetbasierte Kreistagsinformationssystem gestellt werden dürfen zu stellen sind, alternativ jedoch Textform (z.B. E-Mail) zulässig ist. Änderung, dass zunächst mündlich gestellte Anträge anstatt schriftlich, zukünftig in Textform oder auch über das Kreistagsinformationssystem vorgelegt werden können. |
§ 17 Anfragen (1) Jede Kreistagsabgeordnete/jeder Kreistagsabgeordnete kann Anfragen, die kreisbezogene Angelegenheiten betreffen, stellen. Anfragen, die in der Kreistagssitzung beantwortet werden sollen, müssen fünf Tage vor der Kreistagssitzung bei der Landrätin/dem Landrat schriftlich eingereicht sein. (…) (2) Im Übrigen sind Anfragen schriftlich an die Landrätin/den Landrat zu richten. (…) | § 17 Anfragen (1) Jede Kreistagsabgeordnete/jeder Kreistagsabgeordnete kann Anfragen, die kreisbezogene Angelegenheiten betreffen, stellen. Anfragen, die in der Kreistagssitzung beantwortet werden sollen, müssen fünf Tage vor der Kreistagssitzung bei der Landrätin/dem Landrat über das internetbasierte Kreistagsinformationssystem oder in Textform eingereicht sein. (…) (2) Im Übrigen sind Anfragen über das internetbasierte Kreistagsinformationssystem oder in Textform an die Landrätin/den Landrat zu richten. (…) | Änderung, dass Anfragen zukünftig anstatt schriftlich ausschließlich nur noch über das internetbasierte Kreistagsinformationssystem (Allris) oder in Textform (insb. E-Mail) eingereicht werden dürfen. Begründung: vgl. oben |