ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/061

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Es wird Bezug genommen auf den in der Anlage beigefügten Antrag der FDP-Kreistagsfraktion  - hier eingegangen am 07.03.2021 – zum Thema Schule.

 

Die FDP-Kreistagsfraktion beantragt eine Sonder-Kreistagssitzung mit dem Tagesordnungspunkt Schullandschaft. Grundsätzlich ist gemäß § 59 Abs. 1 NKomVG ist der Landrat für die Einberufung des Kreistages zuständig. Gemäß § 59 Abs. 2 NKomVG ist vom Landrat dieser einzuberufen, wenn:

-          Ein Drittel der Mitglieder der Vertretung oder der Hauptausschuss dies unter Angabe des Beratungsgegenstandes verlangt oder:

-          Die letzte Sitzung der Vertretung länger als drei Monate zurückliegt und eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter die Einberufung unter Angabe des Beratungsgegenstands verlangt

Vorliegend kommt nur die 1. Variante in betracht.

 

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Beschlussvorschlag

Entfällt

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Anlagen

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