ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/066

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Dem Grundstücksverkehrsausschuss (Sonderausschuss) gehören fünf Mitglieder an.

Gem. § 41 Abs.2 S.1 Nr. 1 des Gesetzes über die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LwKG) sind davon 3 Personen vom Kreistag auf Vorschlag der Landwirtschaftskammer zu wählen. Die Ausschussmitglieder müssen aufgrund ihrer Kenntnisse und ihrer Lebenserfahrung geeignet sein, die Auswirkungen der dem Grundstücksverkehrsausschuss vorzulegenden Rechtsgeschäfte auf die landwirtschaftliche Struktur zu beurteilen. 

Nach Ablauf der Wahlperiode der Kammerversammlung sind die Mitglieder nach § 41 Abs.1 S.1 Nr.1 des LwKG neu zu wählen. Die Wahlperiode endete zum 05.02.2021.

 

Für die vergangene Wahlperiode der Landwirtschaftskammer wurden gewählt:

 

Thorsten Riggert, Kl. Süstedt, Flachskamp 6, 29525 Uelzen

Henning Schulz, Immenhof 1, 29593 Schwienau

Rainer Lühr, Weinbergstr. 7a, 29574 Ebstorf

 

Die Landwirtschaftskammer hat für die laufende Wahlperiode (6 Jahre) die bisherigen Mitglieder erneut vorgeschlagen.

 

Die Besetzung der Ausschüsse ist ein rein innerorganisatorischer Beschluss, der nicht der Vorberatung durch den Kreisausschuss bedarf.

 

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Beschlussvorschlag

Der Kreistag wählt,

 

Herrn Thorsten Riggert, Kl. Süstedt, Flachskamp 6, 29525 Uelzen

Herrn Henning Schulz, Immenhof 1, 29593 Schwienau

Herrn Rainer Lühr, Weinbergstr. 7a, 29574 Ebstorf

 

als Mitglieder in den Grundstücksverkehrsausschuss.

 

 

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