ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/113

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Schreiben vom 12.01.2021 hat die UWG-Fraktion beantragt, für die bundesweite Suche nach einem Endlagerstandort für Atommüll für die Begleitung auf lokaler Ebene einen „Begleitausschuss zur Endlagersuche“ einzurichten.

 

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 26.01.2021 empfohlen, den Antrag zur Vorberatung an den Ausschuss für Planung, Hochbau und Straßenbau zu verweisen, da hier die fachlichen Vorberatungen zu diesem Thema geführt werden (siehe Vorlage 2021/021).

 

Gesetzliche Grundlage für die Suche eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle ist das Standortauswahlgesetz (StandAG) welches 2013 verabschiedet und 2017 auf Basis der Empfehlung der Endlagerkommission durch den Bundestag und den Bundesrat novelliert wurde.

 

Am 28.09.2020 hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) den Zwischenbericht Teilgebiete veröffentlicht. Im Zwischenbericht legt die BGE dar, welche Gebiete sich aus ihrer Sicht nicht für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle eignen und welche aufgrund ihrer Geologie vertieft betrachtet werden sollten. Danach gelten 54 % der Fläche Deutschlands als Teilgebiet, weisen also voraussichtlich günstige geologische Eigenschaften für ein Endlager auf. Mit der Veröffentlichung des Zwischenergebnisses hat die gesetzlich vorgesehene Beteiligung der Öffentlichkeit begonnen.

 

Die Fachkonferenz Teilgebiete ist nach § 9 StandAG das erste gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsformat zur Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle in Deutschland. Die Fachkonferenz Teilgebiete hat die Aufgabe, den ersten Zwischenbericht des mit der operativen Suche beauftrage Unternehmen, der BGE, zu diskutieren.

 

Am 17.-18.10.2020 fand die Auftaktveranstaltung der Fachkonferenz Teilgebiete und am 05.-07.02.2021 fand der erste Beratungstermin statt. Der zweite Beratungstermin wurde am 10.-12.06.2021 durchgeführt. Alle Konferenzen wurden digital durchgeführt. An den Videokonferenzen nahmen über 800 Personen teil. Die Auftaktveranstaltung und die Beratungstermine wurden durch Mitarbeiter des Amtes für Bauordnung und Kreisplanung begleitet. Inhalt der Fachkonferenzen waren u.a. die innere Organisation der Fachkonferenz Teilgebiete, die geologischen Grundlagen für die Standortsuche und die Kriterien des Standortauswahlgesetzes. Dieses wurde teilweise in verschiedenen Arbeitsgruppen bearbeitet. Die in dem Zwischenbericht benannten Teilgebiete wurden in den Fachkonferenzen nicht im Einzelnen betrachtet und diskutiert. Der dritte Beratungstermin ist für den 05.-08.08.2021 geplant.

 

Die Fachkonferenz Teilgebiete übermittelt ihre Beratungsergebnisse dann innerhalb eines Monats nach dem letzten Beratungstermin der Fachkonferenz Teilgebiete an die BGE. Die BGE hat die Ergebnisse bei der Erarbeitung ihres Vorschlags für die übertägig zu erkundenden Standorte zu berücksichtigen.

 

Danach hat das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) nach § 10 StandAG in jeder zur übertägigen Erkundung vorgeschlagenen Standortregion eine Regionalkonferenz einzurichten. Der Vertretungskreis in den Regionalkonferenzen besteht zu einem Drittel aus Vertretern der kommunalen Gebietskörperschaften.

 

Der Antrag der UWG-Fraktion vom 12.01.2021 ist als Anlage 1 beigefügt. Als Anlage 2 ist eine Information des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) beigefügt, in dem Informationen über den Ablauf für die Suche nach einem Endlager dargestellt sind. Anlage 3 enthält Informationen des BASE über die Öffentlichkeitsarbeit und Öffentlichkeitsbeteiligung parallel zur Fachkonferenz Teilgebiete.

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Beschlussvorschlag

entfällt

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Anlagen

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