ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/222-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Bei dem geplanten Naturschutzgebiet (NSG) „Almstorfer Moor“ handelt es sich um ein 12 ha großes Moorgebiet mit einem lichten Erlen- und Weidenbruchwald mit darin liegenden wassergefüllten ehemaligen Torfstichen, einer Grünlandfläche und X naturnahen Stillgewässern. Die neue NSG-Verordnung basiert auf einer Überarbeitung und Aktualisierung des seit 1987 bestehenden NSG „Almstorfer Moor“.

Es soll den Erhalt und die Entwicklung eines landesweit bedeutenden Amphibienlebensraumes, u.a. bestehend aus mehreren natürlichen oder naturnahen Stillgewässern, einem lichten Erlen- und Weidenbruchwald mit zahlreichen wassergefüllten ehemaligen Torfstichen und einer zeitweise überstauten Grünlandfläche dienen. Das NSG befindet sich in der Gemeinde Himbergen in der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf im Landkreis Uelzen.

Das geplante NSG ist Teil des kohärenten europäischen ökologischen Netzes „Natura 2000“. Dieses Gebiet zählt zu den Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung, die auf Veranlassung der Europäischen Gemeinschaft ausgewiesen worden sind. Grundlage hierfür ist die Richtlinie 92/43/EWG des Rates der Europäischen Union (EU) zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen vom 21.05.1992 (ABI. EG Nr. L 206 S. 7).

Das Land Niedersachsen ist im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie verpflichtet, die von der EU anerkannten europäischen FFH- und Vogelschutzgebiete zu geschützten Teilen von Natur- und Landschaft zu erklären (vgl. § 32 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz) und in einem günstigen Erhaltungszustand zu erhalten. Alle in dieser Liste erfassten Gebiete sind durch die zuständigen Mitgliedstaaten so schnell wie möglich, spätestens aber binnen sechs Jahren, als besonderes Erhaltungsgebiet auszuweisen bzw. richtlinienkonform zu sichern (vgl. Artikel 4 Abs. 4 FFH-Richtlinie). Konkret bedeutet dies, dass das im FFH-Gebiet 244 „Rotbauchunken-Vorkommen Strothe/Almstorf“ (DE 2830-332) liegende NSG entsprechend den für dieses Gebiet maßgebenden Erhaltungszielen durch den Landkreis Uelzen gesichert werden muss.

Schutzbestimmungen

Die Schutzgebietsverordnung ist von der unteren Naturschutzbehörde (UNB) mit fachlicher Unterstützung des NLWKN aufgestellt worden.

Beteiligungsverfahren

Das Beteiligungsverfahren gem. § 14 Abs. 1 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) ist mit dem Beginn der Behördenbeteiligung

am 17.08.2020 eingeleitet worden. Die Träger öffentlicher Belange wurden angeschrieben und erhielten gemäß § 14 Abs. 2 NAGBNatSchG eine Frist von mindestens einem Monat zur Abgabe einer Stellungnahme.

Die vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung hat durch Auslegung der Unterlagen im Zeitraum vom 17.08.2020. bis zum 18.09.2020, also mindestens einem Monat lang, durch die Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf, die Gemeinde Himbergen sowie den Landkreis Uelzen stattgefunden. Die öffentliche Auslegung wurde am 10.08.2020 ortsüblich bekanntgegeben. In der Auslegungszeit bestand für jedermann die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken vorzubringen. Auch im Internet waren die Auslegungsunterlagen im Zeitraum der Beteiligungsfrist einsehbar.

Insgesamt sind in dem Beteiligungsverfahren 10 Einwendungen mit Anregungen, Bedenken und Hinweisen vorgebracht worden.

 

Beteiligte Personengruppen / Organisation

Eingegangene Schreiben mit Anregungen und Bedenken

Eigentümer (9)

1

Naturschutzverbände (18)

1

Träger öffentlicher Belange (80)

8

Sonstige Einwender

 

Summe der Einwendungen

10

 

Die Einwendungen der betreffenden Eigentümer, Behörden, Verbände und Firmen wurden ausgewertet, gewürdigt und nach Abwägung aller Belange nach Möglichkeit berücksichtigt (Anlage 1).

Die Änderungen an dem Verordnungsentwurf, die im Rahmen des Anhörungsverfahrens vorgenommen wurden, sind in Anlage 2 im Änderungsmodus dargestellt.

Ergebnis

Der aus dem dargestellten Verfahren resultierende Verordnungstext (Anlage 3) und die dazu gehörende maßgebliche Karte im Maßstab 1:5.000 (Anlage 5) sowie die an die Abwägung angepasste Begründung (Anlage 4) werden den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verordnungstext und die maßgebliche Karte im DIN A4-Format im Maßstab 1:5.000 werden anschließend im Amtsblatt veröffentlicht. Sie können darüber hinaus bei der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf, der Gemeinde Himbergen sowie dem Landkreis Uelzen während der Dienststunden eingesehen werden. Eine Veröffentlichung erfolgt ebenso auf der Internetseite des Landkreises Uelzen unter www.landkreis-uelzen.de > Landkreis Uelzen, Politik, Verwaltung, Wirtschaft > Verwaltung > Amtsblatt sowie unter Bauen, Umwelt, Tiere und Lebensmittel > Umwelt > Natur und Wald > Schutzgebiete > Naturschutzgebiete.

 

Im Anschluss an die Beschlussfassung werden die Einwender über das Abwägungsergebnis unterrichtet.

 

Am 4.12.2020 ist das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz sowie weiterer Gesetze zum Naturschutzrecht vom 11. November 2020 in Kraft getreten. Hierdurch ändert sich die Systematik des § 43 NAGBNatSchG (Abs. 3 wird Abs. 2 bzw. Abs. 4 wird Abs. 3). Die entsprechenden Bezüge in § 8 (Ordnungswidrigkeiten) der Verordnung sind daher anzupassen. Es handelt sich um ein rein redaktionelles Änderungserfordernis; materielle Änderungen gehen damit nicht einher.

 

Die daraus resultierende Änderung der Verordnung [einschließlich der Änderungen entsprechend der ersten Ergänzungsvorlage] kann der Anlage 6 und die der Begründung der Anlage 7 entnommen werden.

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Beschlussvorschlag

Der Umweltausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss, dem Kreistag zu empfehlen, die Ausweisung des NaturschutzgebietesAlmstorfer Moor“ entsprechend dem beigefügten Verordnungsentwurf (Anlage 6 zur Vorlage) einschließlich der maßgeblichen Karte (Anlage 5 zur Vorlage) zu beschließen. Die Abwägung der Einwendungen aus dem öffentlichen Verfahren (Anlage 1 zur Vorlage) wird zur Kenntnis genommen.

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