ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/120

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Aufgrund der im Landkreis Uelzen weit vorangeschrittenen inklusiven Beschulung wird die Förderschule Uelzen nach jetzigem Stand die nach § 1 Abs. 2 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) erforderliche Anzahl von zwölf Schülerinnen und Schülern nicht mehr erreichen. Kraft Gesetz würde somit die Schule nach Feststellung der nach Schuljahresbeginn zu meldenden Zahlen durch die Niedersächsische Landesschulbehörde (NLSchB) aufgelöst werden. Dies würde nach gegenwärtigem Kenntnisstand Ende Januar 2018 zum Ende des ersten Schulhalbjahres 2017/18 erfolgen.

 

Um die Abwicklung der Förderschule und die durch das Land Niedersachsen ab 01.08.2017 vorgesehene Einrichtung eines Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentrums Inklusive Schule (RZI) bestmöglich unterstützen zu können, beabsichtigt der Landkreis Uelzen als Schulträger nach Abstimmung mit dem Fachdezernenten der NLSchB, Herrn Kamp, und dem kommissarischen Schulleiter der Förderschule, Herrn Börger, einen Antrag auf Aufhebung der Förderschule Uelzen nach § 106 Abs. 1 NSchG zum 31.07.2018 zu stellen.

 

Durch die kurze Vorbereitungszeit zur Klärung grundsätzlicher organisatorischer Fragen wie z.B. Archivführung und Lagerung der Materialen, ist es aus Sicht der Verwaltung und der Schulleitung sinnvoll, erst nach Ablauf eines weiteren Schuljahres die Förderschule aufzuheben und deshalb den unten formulierten Beschluss zu fassen. .

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Schulausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss zu beschließen, einen Antrag auf Aufhebung der Förderschule Uelzen nach § 106 Abs. 1 NSchG zum 31.07.2018 zu stellen.

 

 

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