ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/105-4

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

r den Haushalt 2021 hat die Verwaltung Vorschläge für operative Ziele erarbeitet - siehe Auflistung in der Anlage. Diese Auflistung soll dem Haushalts- und Finanzausschuss als Diskussionsgrundlage dienen.

Die sich im Rahmen der Sitzung ergebenden Änderungen werden nachträglich eingepflegt und über eine Ergänzungsvorlage zur darauffolgenden Sitzung erneut zur Verfügung gestellt.

In der Auflistung der operativen Ziele wurde folgende farbliche Markierung verwendet:

Grün

=

Operatives Ziel wird weitergeführt bzw. ein neues operatives Ziel wurde definiert

Rot

=

Operatives Ziel aus dem Vorjahr, das als Ziel nicht weitergeführt werden soll

Als Berichtszeitpunkte schlägt die Verwaltung weiterhin die bisherigen Termine (zum Stichtag 30.06. Vorlage zum 31.08. und zum Stichtag 31.12. Vorlage bis zum 31.03.) vor.

Die abschließende Beschlussfassung über die vom Haushalts- und Finanzausschuss erarbeiteten und abgestimmten Ziele, Kennzahlen und Berichtszeitpunkte erfolgt über den vom Kreisausschuss vorbereiteten Beschluss über den Haushalt 2021 im Kreistag.

 

In dieser Ergänzungsvorlage schlägt die Verwaltung die in der Anlage dargestellten veränderten Zielvorschläge für die Digitale Entwicklung – Ziel 6 und 7 – vor. Ziel 6 soll vor dem Hintergrund des 7. Ziels und die Präzisierung um die beiden Teilprojekte zur Umsetzung der 1. Stufe des bundesweiten Modellvorhabens Smarte Landregionen entfallen. Zudem wurden die Zielvorschläge um ein weiteres Ziel zu Klimaschutzmaßnahmen gemäß einer Empfehlung des Umweltausschusses vom 10.11.2020 ergänzt. Der Zielvorschlag zu den Jugendfreizeiteinrichtungen wurde gemäß Beschluss des Jugendhilfeausschuss vom 11.11.2020 umformuliert.

 

Bezüglich der operativen Ziele unter der lfd. Nr. 8 und 21 (gelb markiert) in der Anlage ‚Operative Ziele für den HH 2021 – Stand nach HFA 24.11.2020‘ liegt keine Beschlussempfehlung des HFA vor; es wird insoweit (wie letztlich generell bei den operativen Zielen) in KA und abschließend im KT entschieden.

Hinsichtlich des Antrags der Grünen hat der HFA am 24.11.2020 entschieden, kein ergänzendes operatives Ziel zur Lebensmittelkontrolle zu empfehlen.

 

In der Anlage ist die vom Kreisausschuss empfohlene Änderungen ggü. dem letzten Stand gelb kenntlich gemacht. Dies betrifft die lfd. Ziffer 21 (Jugendfreizeiteinrichtungen). Insoweit wird angeregt, den Beschluss wie folgt zu fassen, um das Gewollte klar zu formulieren und bzgl. des Zeltplatzes in Wieren die notwendige Flexibilität in der nachfolgenden Umsetzung zu schaffen:

Operatives Ziel:

2. Der Zeltplatz in Wieren wird nicht weiter betrieben. Der Gemeinde Wrestedt werden bei einvernehmlicher Beendigung des Pachtvertrages bis zu 300.000 Euro zur Verfügung gestellt. Diese können verwendet werden für die Deckung ungedeckter Kosten bzw. Investitionsbedarfe für Sanierung bzw. Neubau des Vereinsheims und/oder Maßnahmen, den jetzigen Zeltplatz betreffend.

Kennzahl:

„‚2. Der Zeltplatz wurde nicht weiter betreiben? Ja/nein

 

Bzgl. des Jugendheims ist kein operatives Ziel erforderlich, da im Kreisausschuss am 8.12. abschließend beschlossen wurde, dieses nicht fortzuführen; die Kündigung der Vereinbarung wird noch dieses Jahr ausgesprochen.  

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Beschlussvorschlag

Der Kreistag beschließt die operativen Ziele für den HH 2021 entsprechend der Anlage ‚Operative Ziele 2021 für den HH 2021 – Stand nach KA 08.12.2020“ mit der oben angeregten Änderung bzgl. Ziffer 21.

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Anlagen

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