Seit einigen Jahren steht der Gebäudekomplex „Am Leinenberg“ in Bad Bodenteich, der zuvor von der Oberschule Bodenteich genutzt wurde, leer. Im Ergebnis der zwischenzeitlich betriebenen Vermarktungsanstrengungen hat aktuell eine Investorengruppe Kaufinteresse bekundet, um im Weiteren eine Wohnanlage bestehend aus rd. 56 Wohneinheiten für die Zielgruppe Silver-Ager zu errichten.
Entsprechend § 125 Absatz 1 des Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) dürfen Kommunen Vermögensgegenstände, die in absehbarer Zeit nicht mehr zur Aufgabenerfüllung benötigt werden, zu ihrem vollen Wert veräußern. Per 30.06.2020 beläuft sich der Gesamtrest-Buchwert für Gebäude und Grundstück, welcher auf den Vereinfachungsannahmen zur Ersten Eröffnungsbilanz beruht, auf 434.984 €. Daneben existiert ein Verkehrswertgutachten aus dem Jahre 2016, welches den Wert der Liegenschaft im seinerzeitigen Erhaltungszustand mit 360.000 € beziffert.
Die nunmehr vorliegende Interessenbekundung weist ein bereits einmalig verbesserten Kaufpreisangebot iHv von 345.000 € aus.
Das Angebot liegt somit zwar unterhalb des auf hilfsweisen Annahmen ermittelten und fortlaufend abschmelzenden Buchwertes, erreicht jedoch eine dem gutachterlich ermittelten Verkehrswert vergleichbare Größenordnung. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Unterhalt und Bewirtschaftung der leerstehenden Liegenschaft zu einem fortlaufenden Ressourcenverzehr von Personal und Haushaltsmitteln beiträgt und die faktische Marktgängigkeit der kreiseigenen Liegenschaft nach mehrjährigen Vermarktungserfahrungen als eher sehr gering einzuschätzen ist, erscheint es perspektivisch wirtschaftlicher, das ehemaligen Schulgelände unter Inkaufnahme eines einmaligen Verlustes zu veräußern.
Das Kaufangebot steht unter dem Vorbehalt der Erwirkung der planungs- und baurechtlichen Voraussetzungen. Nach hiesiger Kenntnis steht der gemeindliche Bereich einer entsprechenden strukturellen Entwicklung grundsätzlich offen gegenüber.
Entsprechend § 58 Abs. 1 Nr. 14 NKomVG obliegt die Entscheidung über den Verkauf dem Kreistag.