ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/168

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Schulausschuss am 03.09.2020 und im Kreisausschuss am 15.09.2020 wurde die Vorlage VO/2020/115 zur Kenntnis genommen, in welcher über den zusätzlichen Raumbedarf der Oberschule Rosche informiert wurde.

 

Die Oberschule Rosche hat aufgrund der aktuellen Anmeldezahlen für das Schuljahr 2020/21 und der sich daraus errechneten Dreizügigkeit mitgeteilt, dass nicht ausreichend allgemeine Unterrichtsräume (AUR) zur Verfügung stehen. Die Oberschule Rosche war bis auf einen Jahrgang immer zweizügig. Das Grundstück und das Gebäude der Oberschule Rosche gehört der Samtgemeinde Rosche. Über die gemeinsame Nutzung des Gebäudes von Grund- und Oberschule (früher Haupt- und Realschule) wurde 1983 eine Vereinbarung zwischen dem Landkreis und Samtgemeinde geschlossen. Dort wurde festgelegt, dass die Aufteilung der Räume von der Schulleitung vorgenommen wird. Der Ausgleich der laufenden Bewirtschaftungskosten erfolgt nach dem Schülerzahlenverhältnis.

 

Die Raumnutzung wurde seitens der Schulleitungen am Jahresanfang einvernehmlich geplant. Dabei ist man davon ausgegangen, dass im Jahrgang 5 wieder zwei Klassen beginnen werden. Gespräche zwischen den Schulleitungen, der Samtgemeinde und dem Schul- und Kulturamt zur neuen Situation haben aber ergeben, dass der Oberschule der erforderlich gewordene Raum nicht zur Verfügung gestellt werden kann, auch mittelfristig ist nicht damit zu rechnen, dass die Grundschule Räume entbehren kann. Hintergrund ist die Umnutzung zweier Räume zugunsten des Hortes. Auch durch Umplanungen kann der Oberschule kein Raum zur Verfügung gestellt werden. Die Einrichtung der zwei Horträume erfolgte auf Veranlassung der Samtgemeinde Rosche ohne Abstimmung mit dem Landkreis.

In diesem Schuljahr können die SuS noch unter erschwerten Bedingungen unterrichtet werden, es gibt jedoch keine Differenzierung- oder Gruppenräume.

 

Faktisch hat die Samtgemeinde in den vorhandenen Raumkapazitäten einen Hort eingerichtet, der dort bleiben soll. Die Samtgemeinde Rosche schlägt für den Raumbedarf der Oberschule die Aufstellung von Containern auf dem Schulhof vor, deren Miete der Landkreis übernehmen soll - und zwar in Gänze, da der Raumbedarf nur für die Oberschule entstehe.

 

Anders die Vereinbarung aus dem Jahr 1983: Das Justiziariat kommt zu dem Ergebnis, dass die bestehende Vereinbarung die alleinige Übernahme dieser Kosten durch den Landkreis nicht hergibt. Es führt aus, dass sich aus § 3 der Vereinbarung ein vertraglich eingeräumtes Nutzungsrecht ergibt und wenn sich der Nutzungsbedarf erweitert, weil die Schülerzahlen ansteigen, der Landkreis berechtigt ist, die Gebäude im größeren Umfang zu nutzen, und zwar weiterhin mietfrei und entschädigungsfrei. Die Vereinbarung bezieht sich gerade nicht auf bestimmte Flächen oder eine bestimmte Anzahl von Quadratmetern. Eine flexible Handhabung und eine evtl. Erhöhung des Raumbedarfs sollte bewusst möglich sein. Da das Gebäude grundsätzlich groß genug ist, kann der Landkreis den erhöhten Bedarf auf der Grundlage der vorhandenen Vereinbarung geltend machen. Die Samtgemeinde ist gefordert, Ersatzraum zu schaffen, zumal es sich um ihr Grundstück handelt. Für eine Kostenübernahme durch den Landkreis, die nur durch das Vorhandensein des Hortes aus der Sphäre der Samtgemeinde anfallen, ist kein Raum. Es würde sich um eine freiwillige Leitung handeln.

 

Der Landkreis als Schulträger der Oberschule Rosche ist verpflichtet, den für die Beschulung erforderlichen Raumbedarf zu schaffen.

 

Eine einvernehmliche Lösung konnte bis heute nicht gefunden werden.

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Beschlussvorschlag

Der Schulausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss, der Kreistag möge im Rahmen der Haushaltsberatungen 2021 beschließen, dass der Raumbedarf von 2 allgemeinen Unterrichtsräumen für die Oberschule Rosche zum Schuljahr 2021/22 geschaffen wird. Zugleich wird beschlossen, Rechtsansprüche gegenüber der Samtgemeinde gegebenenfalls auch streitig im Klagewege geltend zu machen. 

 

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