ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/174

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Politik hat es sich zur Aufgabe gemacht, Eltern in der Wahrnehmung ihrer Erziehungs- und Bildungsverantwortung zu unterstützen. Durch die Förderung von Kindern in Kindertagesbetreuung wird diesem Aspekt Rechnung getragen. Eine Form der Kindertagesbetreuung ist die Kindertagespflege, auf die ab dem 01. Lebensjahr ein gesetzlicher Anspruch besteht. Während der Bedarf an Betreuungsplätzen für unter Dreijährige tendenziell steigt, ist gleichzeitig eine rückläufige Kapazität von Kindertagespflegepersonen im LK Uelzen zu verzeichnen. Von Seiten des Jugendamtes wird daher eine gezielte Förderung der Kindertagespflege angestrebt, um vorhandene Ressourcen zu erhalten und darüber hinaus perspektivisch neue Tagespflegepersonen zu gewinnen.

 

Die aktuelle Satzung des Landkreises Uelzen zur Förderung von Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege (Satzung Kindertagespflege) sowie die Richtlinie zur Förderung von Kindern gem. der Satzung Kindertagespflege des Landkreises Uelzen wurde am 11.11.2014 verabschiedet. Im Rahmen der Beitragsfreiheit für die Betreuung von Kindergartenkindern ab 01.08.2018 wurde die Satzung erstmalig im Hinblick auf § 5 Beitragspflicht abgeändert.

 

Die Höhe des Stundensatzes der laufenden Geldleistung an die Kindertagespflegepersonen mit 3,90 € pro Betreuungsstunde (1,88 € Sachaufwand + 2,02 € für die Anerkennung der Förderleistung) wurde seit 2014 nicht erhöht und ist im Hinblick auf die Vorgaben des § 23 Abs. 2a SGB VIII nicht mehr zeitgemäß. Sie ist daher unter Berücksichtigung einer leistungsgerechten Ausgestaltung des Betrages zur Anerkennung der Förderleistung sowie der gegenwärtigen, angemessenen Sachaufwendungen anzupassen.

 

Dies soll nun mit der als Entwurf anliegenden 2. Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Uelzen zur Förderung der Kindertagespflege und Erhebung von Kostenbeiträgen (Satzung Kindertagespflege) und zur Änderung der Richtlinie zur Förderung von Kindern gem. der Satzung Kindertagespflege des Landkreises Uelzen vom 14.10.2014 (Anlage 1) umgesetzt werden. Dabei flossen auch die derzeit angewendeten Stundensätze der Nachbarlandkreise bei der Festlegung der Höhe mit ein.

 

Grundlage für die nun nach Qualifikation der Kindertagespflegeperson gestaffelten Stundensätze der laufenden Geldleistung ist die Agathenburger Mustersatzung zur Kindertagespflege. Diese wurde von Vertretern der Jugendämter im ehemaligen Regierungsbezirk Lüneburg und Vertretern aus den im Vorstand der AGJÄ (Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter der Länder Niedersachsen und Bremen) vertretenen Jugendämtern erarbeitet, die sich erstmals am 17.08.2016 im Schloss Aganthenburg in Stade zusammengefunden hatten.

 

Derzeit erfolgt seitens der Verwaltung eine vollumfängliche Überarbeitung der Satzung sowie der Richtlinie auch im Hinblick auf eine Anpassung der Höhe der zu zahlenden Kostenbeiträge der Erziehungsberechtigten, die voraussichtlich im Frühjahr 2021 abgeschlossen sein wird.

 

Die Höhe der Einnahmen im Rahmen der Kindertagespflege wird sich daher in der ersten Jahreshälfte des Haushaltsjahres 2021 auf dem gleichen Niveau bewegen wie in den Vorjahren bei moderat steigenden Ausgaben aufgrund der angestrebten Anpassung der Stundensätze der laufenden Geldleistung an die Kindertagespflegepersonen.

 

Unter Heranziehung der in Anspruch genommenen Betreuungsstunden für das Jahr 2019 und der daraus resultierenden ausgezahlten laufenden Geldleistung bei 3,90 €/Betreuungsstunde sowie der eingenommenen Kostenbeiträge ergäben sich im Vergleich mit den nach Qualifikation gestaffelten Stundensätzen geschätzte Mehrausgaben von ca. 137.750,00 € für ein halbes Jahr.

 

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss, dem Kreistag zu empfehlen, die als Anlage 1 beigefügte 2. Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Uelzen zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege (Satzung Kindertagespflege) und zur Änderung der Richtlinie zur Förderung von Kindern gem. der Satzung Kindertagespflege des Landkreises Uelzen vom 14.10.2014 zu beschließen.

 

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Anlagen

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