ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage-AWB - VO/2020/189

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der  Abfallwirtschaftsbetrieb  (awb)  hat  gemäß  §  13  Abs.  1  Eigenbetriebsverordnung  vor  Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Der Wirtschaftsplan  besteht   aus   dem   Erfolgsplan,   dem   Vermögensplan,   der   Stellenübersicht   und   der  mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung.

Der Wirtschaftsplan 2021 ist vor allem geprägt von der Durchführung und dem Abschluss der  in  2020  z.T.  schon  begonnenen  Investitionsvorhaben  und  der  Weiterentwicklung der Anlagentechnik. Hinzu kommen bauliche  Unterhaltungsmaßnahmen  im  Bereich  Anlagentechnik.  Mit den bereits für das  Wirtschaftsjahr 2020 eingeplanten Projekten  Machbarkeitsstudie für Grünabfallkompostierung“ und die  ersten  Planungsschritte  r  die  Grundstückserweiterung  Oldenstadt  soll  ebenfalls erst  in  2021 begonnen werden. 

Dem Klimaschutzgedanken als auch dem weiteren Ausbau regenerativer Energien soll durch  die Anschaffung zusätzlicher Photovoltaikmodule im Entsorgungszentrum Borg und auch einem Ausbau der Imagekampagne „WirfürBio“ Rechnung getragen  werden.

Der  Erfolgsplan  2021  schließt  mit  einem  Jahresergebnis  von 1,193 Mio. Euro  ab.  (Vorjahr:  - 327 Tsd. Euro). Die Umsatzerlöse und sonstigen betrieblichen Erträge sind niedriger gegenüber dem  Planansatz des Vorjahres (13.949 Tsd. Euro) und sinken um rund 740 Tsd. Euro auf 12.778 Tsd. Euro Diese Verringerung ist vor allem zurückzuführen auf den Wegfall der Erlöse DSD (rund 500 Tsd. €) und auch den niedrigeren Erlösen bei den zyklischen Abfallbehältergebühren durch die Senkung der Abfallgebühren zum 01.01.2020 (rund 350 Tsd. Euro).

Bei den Aufwendungen sind Verringerungen im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen.  Bei den Materialaufwendungen ergibt sich eine Verringerung um 260 Tsd. Euro € im Vergleich zum  Vorjahr durch geringere Aufwendungen beim Dieseleinkauf (Wegfall Fahrzeuge LVP Tour), einem Übertragungsfehler in 2020 beim Einkauf von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen in Höhe von 130 Tsd. Euro   und   dem Wegfall des Wareneinganges für LVP Säcke mit 83 Tsd. Euro.  Der Personalaufwand   liegt   um   rund 200 Tsd. Euro niedriger   als   im   Vorjahr.   Dies ist überwiegend bedingt durch den Wegfall von insgesamt acht Stellen im Bereich LVP Abfuhr zum 31.12.2020. 

Im Bereich der Abschreibungen ergeben sich Erhöhungen u.a. durch den Zugang Deponiegasspeicher sowie KFZ in Höhe von 80 Tsd. Euro auf 1.176 Tsd. Euro. 

Bei  den  sonstigen  betrieblichen  Aufwendungen  ergibt  sich  nochmal  eine  Steigerung  im  Bereich der Reparaturen und Instandhaltung von Bauten und Reparaturen und technischen   Anlagen   (40 Tsd. Euro), wie auch im Bereich des Nachsorgeaufwandes für die Deponie Borg (rund 220 Tsd. Euro). Die im Zusammenhang mit der Nachsorge stehenden Zinsen und zinsähnlichen Aufwendungen fallen dagegen um 65 Tsd. Euro niedriger aus.

Der Vermögensplan 2021 hat ein Volumen von 1,65 Mio Euro. Der wesentliche Teil entfällt auf  Fahrzeugbeschaffungen (520 Tsd.), mobiler Schredder (300 Tsd.) und technischen Anlagen im Entsorgungszentrum Borg (355 Tsd. Euro).

Eine Kreditaufnahme ist nicht geplant, da ausreichend liquide Mittel beim AWB vorhanden  sind. Zur Kassenbestandsverstärkung wurden in 2020 8 Mio. Euro aus Mitteln des AWB gemäß § 5 der  Dienstvereinbarung des Eigenbetriebs an den Kernhaushalt ausgeliehen.

Die Stellenübersicht 2021 weist die im Wirtschaftsjahr 2021 erforderlichen Stellen aus. Eingeplant sind u.a. folgende neue Stellen: Eine zusätzliche Stelle als KFZ-Mechatroniker im Bereich der Werkstatt, da hier durch die ständige Erweiterung des Fuhrparks hier ein Mehrbedarf entstanden ist.

Im Bereich der Müllabfuhr wurde ebenfalls eine Springerstelle zusätzlich geschaffen, da es zwischenzeitlich kaum mehr möglich ist, zuverlässige Aushilfen zu bekommen. Insgesamt wurden im Jahr 2020 bis einschl. September über 700 Tage mit Aushilfskräften abgedeckt, so dass eine „Daueraushilfe“ als geeignet angesehen wird. Acht Stellen entfallen dadurch, dass der Auftrag zur LVP Sammlung ab 01.01.2021 wegfällt.

Eine Organisationsuntersuchung im Bereich Disposition hat zudem einen Mehrbedarf von 0,5 Stellen im Bereich der Disposition ergeben. Dieser Stellenanteil soll mit dem seit mehreren Jahren im Stellenplan aufgeführten 0,5 Stellenanteil „Gewerbeabfallberater“ zusammengeführt werden und ergibt somit dann eine Vollzeitstelle, die im Team Verwaltung angeordnet sein wird. 

Für das Entsorgungszentrum Borg wird aufgrund der Anlagentechnik und der Schwierigkeit, krankheitsbedingte Abwesenheiten zu kompensieren ebenfalls eine zusätzliche Springerstelle (EG 5) eingeplant.

 

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Beschlussvorschlag

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss dem Kreistag zu empfehlen, den in  der  Anlage  beigefügten  Wirtschaftsplan  2021  r  den  Abfallwirtschaftsbetrieb  Landkreis  Uelzen zu beschließen.  

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Anlagen

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