ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/210-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Nach der Stiftungssatzung (§ 5) besteht das Kuratorium unter anderem aus drei Abgeordneten des Kreistages des Landkreises Uelzen.

 

Über die Entsendung von Mitgliedern in das Kuratorium entscheidet gem. § 138 Abs. 1 NKomVG der Kreistag per Beschluss. § 138 Abs. 2 NKomVG findet keine Anwendung, da der Landrat dem Kuratorium kraft Amtes angehört. Sind mehr als zwei Vertreterinnen oder Vertreter zu benennen, werden diese gemäß § 71 NKomVG von den Fraktionen entsprechend ihrem Stärkeverhältnis benannt.

 

Gemäß § 5 Abs. 1 und 2 der Satzung der Naturschutzstiftung Landkreis Uelzen sind für die Dauer der Wahlperiode drei Abgeordnete des Kreistages des Landkreises Uelzen von diesem als Mitglieder des Kuratoriums zu wählen.

 

Das Bennenungsrecht für die Mitglieder steht aufgrund des Stärkeverhältnisses im Kreistag des Landkreises Uelzen der

 

Fraktion

Anzahl Mitglieder

CDU

-1-

SPD

-1-

Grüne

-1-

 

zu.

 

Die Fraktionen haben die folgenden Mitglieder vorgeschlagen:

CDU-Faktion: KTA Jörg Martens

SPD-Fraktion. Jan Henner Putzier

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GÜNEN: Renate Niemann  .

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Beschlussvorschlag

Entfällt.

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