Bei allen niedersächsischen Justizvollzugsanstalten sind ehrenamtliche Anstaltsbeiräte zu bilden. Die Justizvollzugsanstalt Uelzen verfügt über einen Anstaltsbeirat, der aus drei ehrenamtlichen Mitgliedern besteht. Die Mitglieder werden jeweils aufgrund einer vom Landkreis Uelzen zu erstellenden Vorschlagsliste berufen.
Die Justizvollzugsanstalt Uelzen hat mitgeteilt, dass die Amtszeit des Anstaltsbeirates am 31.12.2020 endet. Das gegenwärtig amtierende Beiratsmitglied Frau Renate Berndt (von der Fraktion „Die Grünen/Bündnis Zukunft“ vorgeschlagen) kann nach zwei Amtsperioden kein weiteres Mal ernannt werden. Frau Birgit Kötke (von der SPD vorgeschlagen) und Herr Christian von Campe (von der CDU vorgeschlagen) wurden erst 2017 in den Anstaltsbeirat berufen und haben erklärt, dass sie für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung stehen. Die Amtszeit des Anstaltsbeirates beträgt vier Jahre.
Es wurde daher seitens der Justizvollzugsanstalt Uelzen darum gebeten, für die Ernennung von einem neuen Beiratsmitglied eine Vorschlagsliste zu erstellen, die mindestens zwei Vorschläge enthält.
Im vorliegenden Fall findet § 71 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) Anwendung. Demnach ist die Fraktion Bündnis 90 DIE GRÜNEN berechtigt zwei Kandidaten vorzuschlagen.
Die Fraktion Bündnis 90 DIE GRÜNEN wird von der Verwaltung gebeten zwei Kandidaten für die Erstellung einer Vorschlagsliste zu benennen.
In der Sitzung des KA vom 08.12.2020 hat die Fraktion Bündnis 90 DIE GRÜNEN Frau Judith Libuda und Frau Renate Kempfler-Scholing vorgeschlagen.