ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/219-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 44b SGB II i.V.m. § 7 der Vereinbarung über die Gründung und Ausgestaltung einer gemeinsamen Einrichtung Jobcenter sind in die Trägerversammlung 3 Vertreter sowie Stellvertreter zu entsenden. Da mehrere Vertreter zu entsenden sind, ist der Landrat zu berücksichtigen. Dieser machte von seinem Recht Gebrauch, die Sozialdezernentin, Frau Bölling, zu entsenden und den Ersten Kreisrat Herrn Teske als deren Stellvertreter (§ 138 Abs. 2 NKomVG).

 

Aufgrund des Weggangs von Frau Bölling ist über die Entsendung entsprechend anzu­passen. Für Landrat Dr. Blume soll nunmehr als ordentliches Mitglied der Ersten Kreisrat Teske und als dessen Stellvertreterin die Amtsleitung des Sozialamtes Kreisamtsrätin Bartelt, in die Trägerversammlung entsandt werden.

 

Darüber hinaus sind 2 KTA sowie entsprechende Vertreter zu entsenden. Für KTA Burmester ist noch ein Vertreter zu benennen:

Fraktion

Vertreter

Stellvertreter

CDU

Bernd Burmester

N.N.

SPD

Jürgen Hinrichs

Andreas Dobslaw

 

In der Sitzung des KA vom 08.12.2020 hat die CDU-Fraktion KTA Christopher Tieding als Stellvertreter für KTA Burmester vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag beschließt, den Ersten Kreisrat Claudius Teske an Stelle von Herrn Landrat Dr. Blume in die Trägerversammlung des Job­centers zu entsenden sowie als seine Stellvertreterin Frau Heike Bartelt zu benennen.

Der Kreistag stellt fest, dass für die CDU-Fraktion KTA Christopher Tieding Stellvertreter für KTA Burmester in der Trägerversammlung Jobcenter ist.

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