Gemäß § 74 Abs. 1 Satz 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) setzt sich der Kreisausschuss aus dem Landrat, Abgeordneten mit Stimmrecht (Beigeordnete) und Abgeordneten mit beratender Stimme zusammen. Der Kreistag hat in seiner konstituierenden Sitzung am 01.11.2016 beschlossen, dass dem Kreisausschuss in der Wahlperiode 2016 bis 2021 zehn Beigeordnete angehören sollen (§ 74 Abs. 3 NKomVG).
Die Kreistagsabgeordneten Bersiel, Dobslaw und Hallier haben Landrat Dr. Blume am 13. bzw. 14.05.2021 ihren Austritt aus der der SPD-Fraktion mitgeteilt. Die Vorgenannten haben sich der UWG-Fraktion angeschlossen; diese hat deren Aufnahme am 17.05.2021 gegenüber dem Landrat bestätigt. Die Zusammensetzung des Kreisausschusses entspricht aufgrund des Fraktionswechsels der drei genannten Kreistagsabgeordneten nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen des Kreistags. Die SPD-Fraktion hat am 02.06.2021 bei Landrat Dr. Blume deshalb einen Antrag auf Neubesetzung des Kreisausschusses gestellt. Rechtsgrundlage hierfür ist § 75 Abs. 1 Satz 6 i. V. m. § 71 Abs. 9 Satz 2 NKomVG.
Die Sitze des Kreisausschusses werden gemäß § 75 Abs. 1 Satz i. V. m. § 71 Abs. 2 Satz 2 NKomVG entsprechend dem Verhältnis der Mitgliederzahl der einzelnen Fraktionen zur Mitgliederzahl aller Fraktionen verteilt. Aufgrund des Fraktionswechsels der drei genannten Kreistagsabgeordneten steht den Fraktionen das Recht zur Benennung der Beigeordneten nun wie folgt zu (in Klammern die Zahl der bisherigen Benennungsrechte):
AFD: 1 (1)
Bündnis 90/Die Grünen: 1 (1)
CDU: 4 (4)
FDP: 0 (0)
SPD: 2 (3)
UWG: 2 (1)
Da die FDP-Fraktion entsprechend dem Verhältnis ihrer Mitgliederzahl zur Mitgliederzahl aller Fraktionen nicht das Recht zur Benennung eines Beigeordneten hat, ist sie berechtigt, in den Kreisausschuss einen Kreistagsabgeordneten mit beratender Stimme zu entsenden.
Für die Mitglieder des Kreisausschusses ist jeweils eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu bestimmen. Stellvertreterinnen und Stellvertreter, die von derselben Fraktion benannt worden sind, vertreten sich untereinander. Ist eine Fraktion nur durch ein Mitglied im Kreisausschuss vertreten, so kann sie eine zweite Stellvertreterin oder einen zweiten Stellvertreter bestimmen.
Die Fraktionen benennen die Mitglieder des Kreisausschusses entsprechend der ihnen zustehenden Sitze. Der Kreistag stellt die Sitzverteilung und die Besetzung des Kreisausschusses durch Beschluss fest.
Die Fraktionen haben die folgenden Beigeordneten und Stellvertreterinnen oder Stellvertreter benannt :
Fraktion | Beigegordnete(r) | Stellvertreter(in) | Zweite(r) Stellvertreter(in) |
| | | |
AFD | KTA Thomas Kohlmeyer | KTA Maik Hieke | KTA Armin-Paulus Hampel |
Bündnis 90/Die Grünen | KTA Markus Jordan | KTA Birgit Ohrenschall-Reinhardt | KTA Heinrich Scholing |
CDU | KTA Jörg Hillmer | KTA Christopher Tieding | |
| KTA Stefan Hüdepohl | KTA Karsten Jäkel | |
| KTA Hans-Heinrich Sackmann | KTA Ulf Schmidt | |
| KTA Hans-Heinrich Weichsel | KTA Edgar Staßar | |
SPD | KTA Ivonne Großmann | KTA Birgit Markert | |
| KTA Jan Henner Putzier | KTA Kurt Ziplys | |
UWG | KTA Jürgen Peter Hallier | KTA Andreas Dobslaw | |
| KTA Alfred Meyer | KTA Uwe Beecken | |
Die FDP-Fraktion hat als Kreistagsabgeordneten mit beratender Stimme KTA Rainer Fabel und als dessen Stellvertreter KTA Léonard Hyfing benannt.