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Landkreis Uelzen Dennis Lampe 0581 82-313 0581 82-489 E-Mail senden

Errichtung einer Kleinkläranlage

Kleinkläranlagen sind Anlagen zur Behandlung häuslichen Abwassers. Die Errichtung und die wesentliche Änderung einer Kleinkläranlage, deren Komponenten allgemein bauaufsichtlich zugelassen sind, sind der zuständigen Stelle anzuzeigen. Bei Anlagen ohne Bauaufsichtliche Zulassung, ist eine Erlaubnis zu beantragen.

Ob und wo die Abwasserbeseitigung durch Kleinkläranlagen allgemein zugelassen ist, ergibt sich aus den Satzungen der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.

Die Grundstückseigentümer in diesen Bereichen sind dann verpflichtet, die anfallenden häuslichen Abwässer über Kleinkläranlagen zu entsorgen. Diese Anlagen müssen seit 2002 aus einer Vorbehandlung und einer biologischen Reinigungsstufe bestehen. Danach erfolgt eine Einleitung in ein oberirdisches Gewässer oder über eine Sickereinrichtung in das Grundwasser.

Für die Beseitigung des in der Kleinkläranlage anfallenden Fäkalschlamms, ist die zuständige Gemeinde oder Verband verantwortlich. Das Ausfahren des Schlamms durch den Grundstückseigentümer selbst oder andere, zum Beispiel bekannte Landwirte ist nicht zulässig.

Der Landkreis Uelzen ist für die behördliche Überwachung zuständig. Dieser prüft, ob die Einleitung von Abwasser aus Kleinkläranlagen den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Für eine dauerhaft funktionierende Kleinkläranlage ist die Regelmäßige Kontrolle und fachgerechte Wartung nötig. Dafür ist der Abschluss eines Wartungsvertrages mit einem qualifizierten Wartungsunternehmen von Vorteil.

Der Einbau einer Kleinkläranlage ist vor dem Einbau beim Landkreis Uelzen anzuzeigen.

Um Probleme zu vermeiden empfehlen wir vor Antragsstellung mit Herrn Lampe frühzeitig Kontakt aufzunehmen.


Weiterführende Internetseiten
> UAN - Kommunale UmweltAktioN

BDZ - Bildungs- und Informationszentrum abwasser-dezentral (etwas veraltet)


Gebühren
Evtl. anfallende Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Gebührenordnung


Rechtsgrundlage und Gesetze
> Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts

Niedersächsisches Wassergesetz (NWG)


Dokumente zum Download
Anzeige einer geplanten Einleitung von geklärtem Abwasser ins Grundwasser bzw. in ein oberirdisches Gewässer aus einer Kleinkläranlage gem. § 96 NWG

> Fachfirmen zur Erstellung von Kleinkläranlagen und Wartung

> Übereinstimmungsnachweis und Fertigstellungserklärung

> Infobroschüre: Hinweise für den Betreiber einer Kleinkläranlage in Niedersachsen

> Infobroschüre des Landkreises Uelzen: Kleinkläranlagen - Aktiv für den Gewässerschutz

> Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Einleiten von Abwasser aus einer Mehrkammerausfaulgrube

> Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Einleiten von Abwasser aus einer Mehrkammerausfaulgrube - Pflanzenbeet

 

In der Unteren Wasserbehörde können Sie sich an folgende Ansprechpartner wenden:

Herr D. Lampe (Kleinkläranlagen)
Telefon: 0581/82-313 - Fax: 0581/82-489
E-Mail: d.lampe@landkreis-uelzen.de