Neufassung der Verordnung über das Naturschutzgebiet "Schierbruch und Forellenbachtal"

Dem Landkreis Uelzen ist durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz die Zuständigkeit für den Erlass von Verordnungen zur Erklärung ausgewiesener FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete zu Schutzgebieten übertragen worden. Dazu ist geplant für das Naturschutzgebiet "Schierbruch und Forellenbachtal" im Rahmen einer Überarbeitung eine aktuelle Verordnung zu erlassen.

Gemäß § 14 Abs. 2 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) ist der Entwurf der Verordnung bei den Gemeinden, deren Gebiet betroffen ist, mindestens einen Monat lang öffentlich auszulegen. Die Gemeinde, in deren Gebiet das Flurstück liegt, wird die Auslegung und die Auslegungszeit bekanntgeben.

Die Auslegung soll vom 10.08.2020 bis zum 11.09.2020 in den Gemeinden Bienenbüttel und Barnstedt, der Samtgemeinde Ilmenau und den Landkreisen Uelzen und Lüneburg erfolgen.

Anregungen und Bedenken können von jedermann während der Auslegungszeit schriftlich bzw. elektronisch, telefonisch oder mündlich beim Landkreis Uelzen, Umweltamt, Nothmannstraße 34, 29525 Uelzen sowie beim Landkreis Lüneburg, Horst-Nickel-Str. 4, 21337 Lüneburg oder bei den betroffenen Gemeinden vorgebracht werden.

Bitte beachten Sie aufgrund der aktuellen Situation, dass zur persönlichen Kontaktaufnahme eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich ist.

Kontaktdaten zur Terminvereinbarung:

Landkreis Lüneburg Telefon: 04131/26-1373
Samtgemeinde Ilmenau     Telefon: 04134/908-0
Landkreis Uelzen    Telefon: 0581/82-845
Gemeinde Bienenbüttel Telefon: 05823/980-0


              
     
                
        


Der Landkreis Uelzen hatte zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung am 5. August 2020 im Arkadensaal des Gut Bardenhagen eingeladen. In der Veranstaltung hat die Untere Naturschutzbehörde die Gründe für die Neufassung des Naturschutzgebietes erläutert, die wesentlichen Verordnungsregelungen vorgestellt und über den Ablauf des Verfahrens informiert. Im Anschluss daran hat die Verwaltung in der Veranstaltung für die Klärung von Fragen und Anmerkungen zur Verfügung gestanden.

Die Präsentation der Informationsveranstaltung stellen wir Ihnen nachfolgend zur Einsicht oder Download zur Verfügung.
> Präsentation zur Informationsveranstaltung "Neufassung des Naturschutzgebietes "Schierbruch und Forellenbachtal"

 

Öffentliche Auslegungsunterlagen:

> Entwurf der Verordnung über das NSG „Schierbruch und Forellenbachtal“
> Entwurf der Begründung zur Verordnung über das NSG „Schierbruch und Forellenbachtal“
> maßgebliche Karte zur Verordnung über das NSG „Schierbruch und Forellenbachtal“ - Teil West
> maßgebliche Karte zur Verordnung über das NSG „Schierbruch und Forellenbachtal“ - Teil Ost


In der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Uelzen können Sie sich an folgende Ansprechpartner wenden:

Frau G. Kupke (Organisation / Verfahrensdurchführung)
Telefon: 0581/82-316 - Fax: 0581/82-489
E-Mail: g.kupke@landkreis-uelzen.de

Herr J. Dittmer (Fachliche Bearbeitung)
Telefon: 0581/82-240 - Fax: 0581/82-489
E-Mail: j.dittmer@landkreis-uelzen.de

Frau E. Niemann (Fachliche Bearbeitung)
Telefon: 0581/82-814 - Fax: 0581/82-489
E-Mail: e.niemann@landkreis-uelzen.de

Herr E. Lüders (verwaltungsrechtliche Bearbeitung)
Telefon: 0581/82-236 - Fax: 0581/82-489
E-Mail: e.lueders@landkreis-uelzen.de

Herr A. Krüger (Gesamtleitung)
Telefon: 0581/82-401 - Fax: 0581/82-489
E-Mail: a.krueger@landkreis-uelzen.de