Bekanntmachungen

15.04.2021 - Allgemeinverfügung zur Aufhebung der tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung des Landkreises Uelzen über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Aviäre Influenza vom 26.01.2021

Hiermit wird die tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Aviäre Influenza vom 26.01.2021 (Aufstallungsgebot in den Gemeinden Rosche, Suhlendorf und Soltendieck) aufgehoben.

Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Begründung:

Aus der neuen Risikobewertung des Landkreises Uelzen vom 15.04.2021 ergibt sich, dass zum Wochenende der Vogelzug abgeschlossen sein wird.  Auch sind im Landkreis Uelzen bisher keine toten Wildvögel mit dem Erreger der Aviären Influenza (Vogelgrippe) nachgewiesen worden, so dass aus epidemiologischer Sicht keine Anhaltspunkte mehr dafür bestehen, dass durch Zugvögel das Geflügelgrippevirus in die Geflügelbestände eingetragen werden kann. Daher ist die Aufstallung von Geflügel in den oben genannten Gebieten des Landkreises Uelzen nicht mehr notwendig.

Auf Grundlage der §§ 41 Abs. 4 Satz 4, 43 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz gilt ein Verwaltungsakt zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntgabe als bekannt gegeben. In einer Allgemeinverfügung kann ein hiervon abweichender Tag, frühestens jedoch der auf die Bekanntmachung folgende Tag bestimmt werden. Von dieser Möglichkeit wird hiermit Gebrauch gemacht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg, Adolph-Kolping-Straße 16, 21337 Lüneburg, schriftlich oder zur Niederschrift der Urkundsbeamtin oder des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Beim Verwaltungsgericht Lüneburg können nach Maßgabe der Niedersächsischen Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in der Justiz vom 21. Oktober 2011 (Nds. GVBl. S. 367) in allen verwaltungsgerichtlichen Verfahren auch elektronische Dokumente eingereicht werden.

Die Klage ist gegen den Landkreis Uelzen zu richten.

Uelzen, 15.04.2021

Dr. Blume