Bekanntmachungen

Räumliche Verlegung eines Erörterungstermins - Bekanntmachung des Landkreises Uelzen zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) vom 24.04.2020

Räumliche Verlegung des anberaumten Erörterungstermins

Im Amtsblatt Nr. 8 des Landkreises Uelzen vom 15.04.2020 wurde für die 3 unter den o. g. Az. geführten Genehmigungsverfahren zur Errichtung und zum Betrieb von insgesamt 6 Windenergieanlagen durch die Bürgerwindpark Altenmedingen Betreibergesellschaft mbH & Co. KG, Bostelwiebeck 17, 29575 Altenmedingen, eine Verlegung des anberaumten gemeinsamen Erörterungstermins gemäß § 17 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) öffentlich bekannt gemacht.

Danach findet der Erörterungstermin am

Donnerstag, 30. April 2020, um 10.00 Uhr

statt. Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus ist der Zugang zum Kreishaus des Landkreises Uelzen bis mindestens 03.05.2020 nur eingeschränkt möglich. Der o.g. Termin findet daher abweichend von der öffentlichen Bekanntmachung nicht im Kreishaus, sondern in der

Mensa des Herzog-Ernst-Gymnasiums Uelzen

(Zugang über die Albertstraße, 29525 Uelzen)

statt. Teilnahmeberechtigt sind die Antragstellerin, die Genehmigungsbehörde, die Träger öffentlicher Belange sowie alle Einwenderinnen und Einwender, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben.

Aufgrund der bestehenden Nds. Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus ist es nach einer Ermessensentscheidung entsprechend § 18 Abs. 1 Satz 2 der 9. BImSchV nicht möglich, dass neben dem o.g. Personenkreis auch interessierte Zuhörer persönlich an dem Termin teilnehmen.

Für die interessierte Öffentlichkeit besteht die Möglichkeit, dem Verlauf des Erörterungstermins fernmündlich zu folgen und auf diese Weise als Zuhörer teilzunehmen.

Zu diesem Zweck werden folgende Einwahldaten zur Verfügung gestellt:

Telefonnummer: +49 721 6059 6510

Zugangs-Code: 259549645 (beenden mit der Raute-Taste)

(Audio-Pin ist nicht erforderlich - drücken Sie die # - Taste)

Uelzen, 24.04.2020                              LANDKREIS UELZEN
Der Landrat