Ansprechpartner & mehr

Ihre Ansprechpartner

Gesundheitsamt Landkreis Uelzen Johanna Bojanowski 0581 / 82-470 0581 / 82-474 E-Mail senden
Gesundheitsamt Landkreis Uelzen Ina Schröder 0581 / 82-497 0581 / 82-474 E-Mail senden
Gesundheitsamt Landkreis Uelzen Henning Hastedt 0581 / 82-459 0581 / 82-474 E-Mail senden
Gesundheitsamt Landkreis Uelzen Martina Kruse 0581 / 82-472 0581 / 82-474 E-Mail senden
Gesundheitsamt Landkreis Uelzen 0581/82-462 0581/82-474 E-Mail senden

Betreuungsstelle - Beratung von Betreuern und in Betreuungsangelegenheiten

Allgemeine Aufgaben der Betreuungsstelle:

  • Unterstützung des zuständigen Betreuungsgerichtes durch Sachverhaltsermittlung mit anschließender fachlicher Stellungnahme
  • Vorschlag eines geeigneten Betreuers
  • Gewinnung von Betreuern
  • Beratung und Unterstützung von Betreuern und Bevollmächtigten
  • Sorge für Einführung und Fortbildung der Betreuer
  • Aufgaben bei der zivilrechtlichen Unterbringung
  • Beglaubigung von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen

Gesetzliche Betreuung: Was bedeutet das?

"Kann ein Volljähriger seine Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht besorgen und beruht dies auf einer Krankheit oder Behinderung, so bestellt das Betreuungsgericht für ihn einen rechtlichen Betreuer (Betreuer)." (§ 1814 Abs. 1 BGB)
Der Betreuer handelt in dem notwendigen Umfang, der vom Gericht festgelegt wird. Das Betreuungsrecht will für die betroffene Person damit die erforderliche Fürsorge und den notwendigen Schutz gewährleisten, ihr zugleich aber ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung erhalten. Eine Entmündigung findet heutzutage nicht statt.
Bei der Betreuerbestellung gilt der Grundsatz der Erforderlichkeit. Der Grundsatz der Erforderlichkeit bezieht sich daher auf:

  • das "Ob" einer Betreuung,
  • den Umfang des Aufgabenkreises des Betreuers,
  • die Auswirkungen der gerichtlichen Maßnahme,
  • die Dauer der Anordnung.

Möglichkeiten der Vorsorge:

Wer für den Betreuungsfall vorsorgen möchte, sollte über die Errichtung einer Vollmacht nachdenken.
Mit einer Vollmacht können Sie eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens bevollmächtigen,  umfassend oder in bestimmten Bereichen für Sie Regelungen treffen. Damit können Sie ein hohes Maß an Selbstbestimmung ausüben. Je nach ihrem Umfang gibt eine Vollmacht dem Bevollmächtigten sehr weitreichende Befugnisse.
Ist keine Vertrauensperson vorhanden, der Sie eine Vollmacht anvertrauen wollen, können Sie eine Betreuungsverfügung erstellen. Mit dieser können Sie rechtzeitig bestimmen, welche Person für Sie im Fall der Einrichtung einer rechtlichen Betreuung durch das zuständige Betreuungsgericht als Betreuer bestellt werden soll und welche Person nicht.
Sie können Ihre Unterschrift in Ihrer Vollmacht und/ oder Betreuungsverfügung bei der Betreuungsstelle gegen eine Gebühr von 10,- Euro beglaubigen lassen. Die Beglaubigung ist eine amtliche Bescheinigung der Richtigkeit einer Unterschrift oder Abschrift, als öffentliche Beglaubigung durch eine landesrechtlich zuständige Stelle. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin mit den zuständigen Mitarbeitern unter der Tel.: 0581/ 82 - 459, - 470, - 472 oder - 497. Die Informationen der Betreuungsstelle hierzu stellen keine Rechtsberatung dar. Sie können auch die notarielle Form der Vorsorge wählen.

In einer Patientenverfügung können Sie schriftlich für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit im Voraus festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten. Sie dient dem Arzt und evtl. dem Gericht als Entscheidungsgrundlage für medizinische Eingriffe.

Vordrucke erhalten Sie unter anderem beim Gesundheitsamt des Landkreises Uelzen, Betreuungsstelle, Auf dem Rahlande 15, 29525 Uelzen, Tel.: 0581/ 82 - 462. Entsprechende Formulare und weitere Informationen zu dem Thema Vollmacht finden Sie auch auf den Internetseiten www.mj.niedersachsen.de  und www.bmj.bund.de.

Über die Patientenverfügung können Sie unter der Internetadresse www.bmj.bund.de weitere Informationen einholen.

Registrierung als Berufsbetreuer/innen gem. § 24 BtOG:

Für die Registrierung als Berufsbetreuer/in im Landkreis Uelzen nutzen Sie bitte folgenden Link: https://ga.mp-forms.de/landkreis-uelzen-berufsbetreuer/

Wir weisen darauf hin, dass folgende Unterlagen zusätzlich im Original bei der Betreuungsstelle einzureichen sind:

Führungszeugnis § 30 Absatz 5 des Bundeszentralregistergesetzes
Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis nach § 882b der Zivilprozessordnung
Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung