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Corona: Bei positivem Schnelltest-Ergebnis unverzüglich in Quarantäne (12.03.2021)

(Stand 12.03.2021, 14.30 Uhr) Für privat zum Beispiel im Handel erworbene Schnelltests oder auch „Laientests“ gilt Folgendes: Bei einem positiven Ergebnis des Schnelltests müssen sich Betroffene unmittelbar in Quarantäne begeben. Darüber hinaus muss unverzüglich Kontakt mit dem Hausarzt oder der Hausärztin aufgenommen werden, um mittels eines PCR-Tests das Schnelltest-Ergebnis überprüfen zu lassen. Der Hausarzt beziehungsweise die Hausärztin informiert das Gesundheitsamt über den jeweiligen Verdachtsfall.

Daneben bieten in Niedersachsen Apotheken, privat betriebene Testzentren und mehr als 1.000 Arztpraxen die kostenlose Durchführung von Corona-Schnelltests an. Diese haben sich auf eine entsprechende Umfrage der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen zurückgemeldet, so der Verband. Bei welcher der insgesamt rund 13.000 Arztpraxen ein solcher Test möglich ist, können Interessierte im Internet unter dem Link www.arztauskunft-niedersachsen.de in Erfahrung bringen. Unter „Besonderheiten“ lässt sich dort nach Corona-Schnelltestmöglichkeiten suchen. Die Liste werde derzeit ergänzt und schrittweise wachsen, so die Kassenärztliche Vereinigung.