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Schutz der Wiesenweihe: Landkreis bietet Beratung zu Entschädigungszahlungen (23.06.2021)

Nachdem im Rekordjahr 2019 mindestens neun Wiesenweihenpaare im Landkreis Uelzen brüteten, zeichnet sich im Jahr 2021 wie schon im Vorjahr ein deutlich geringerer Bestand ab.  Außer zwei Paaren bei Drohe sind weitere Brutplätze bisher nicht bekannt. Beobachtungen von weiteren Paaren liegen aus Molzen und Wellendorf vor. Weitere Beobachtungen gibt es bei Vorwerk/Eddelstorf/Bostelwiebeck, Tatern/Rätzlingen, Dallahn und Polau/Zarenthien.

Bürgerinnen und Bürger können Beobachtungen hinsichtlich der seltenen Greifvögel meldenProblematisch ist die Nistplatzwahl dieser kleinen Verwandten der Rohrweihe. Die Wiesenweihe brütet nicht – wie ihr Name vermuten lässt – in Wiesen, sondern überwiegend in Getreidefeldern. Bevorzugt in Wintergerste oder Winterweizen, da ihre natürlichen Brutplätze wie offene Niedermoore oder Heiden kaum noch vorhanden sind. „Und da liegt auch das Hauptproblem“, so Lars Wellmann, ehrenamtlicher Wiesenweihen-Betreuer der Staatlichen Vogelschutzwarte für den Landkreis Uelzen. „Ausgerechnet die Wintergerste wird als erstes gemäht. Meistens zu einem Zeitpunkt, zu dem die Jungen noch nicht flügge sind.“ Aus diesem Grund ist es erforderlich, die Brutplätze der Bodenbrüter rechtzeitig zu finden, den Bewirtschafter zu unterrichten und einen Bereich abzugrenzen, der von der Mahd ausgespart wird.

In den meisten Fällen stößt diese Schutzmaßnahme auf viel Verständnis bei den Landwirten, obwohl diese Teilflächen nicht abmähen können und Ertragseinbußen hinnehmen müssen. Der Bewirtschafter erhält vom Land Niedersachsen dafür eine Entschädigung.

Derzeit ist ein kleines Team im Landkreis unterwegs, um mögliche Brutstandorte ausfindig zu machen. Unterstützt wird es dabei durch das Umweltamt des Landkreises, das die Eigentümer ermittelt und den Bewirtschaftern bei der Abwicklung der Entschädigungszahlungen behilflich ist.

Da die Zeit der Getreideernte naht, bittet das Umweltamt, Brutstandorte oder Beobachtungen von Wiesenweihen unter der Rufnummer 0171-5630434 oder der E-Mail-Adresse wellmann@lw-landschaftsplanung.de an Lars Wellmann oder unter der Rufnummer 0581-82 236 bzw. der E-Mail-Adresse e.lueders@landkreis-uelzen.de an Eike Lüders vom Umweltamt des Landkreises Uelzen zu melden.

Die Männchen sind erkennbar an der grauen Färbung mit schwarzen Flügelspitzen, die Weibchen sind braun gefärbt und weisen einen weißen Fleck oberhalb des Schwanzes auf. Während die Weibchen brüten und die Jungen hudern und bewachen versorgt das Männchen die Brut mit Nahrung. Auffällig ist die Futterübergabe in Nestnähe, bei der das Männchen die Beute fallen lässt, die das Weibchen in der Luft auffängt.

Weitere Informationen bietet die Staatliche Vogelschutzwarte unter www.nlwkn.de > Naturschutz > Staatliche Vogelschutzwarte.