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Corona: "Kinderfreizeitbonus" bietet finanzielle Hilfe für bedürftige Familien (12.07.2021)

(Stand 12.07.2021, 09.30 Uhr) Im Rahmen eines Aktionsprogramms der Bundesregierung mit dem Titel „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ ist als weitere finanzielle Hilfe für bedürftige Familien der sogenannte „Kinderfreizeitbonus“ beschlossen worden.

Familien mit minderjährigen Kindern, die im August 2021 Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe nach SGB XII beziehen, haben damit einen Anspruch auf diesen Kinderfreizeitbonus in Höhe von 100 Euro pro Kind.

Familien, die Kinderzuschlag erhalten, bekommen den Kinderfreizeitbonus automatisch in Form einer Einmalzahlung im August – hier muss kein Antrag gestellt werden!

Familien, die ausschließlich Wohngeld oder Sozialhilfe nach SGB XII erhalten (und nicht gleichzeitig Kinderzuschlag), müssen einen formlosen Antrag bei der Familienkasse stellen.

Mithilfe des „Kinderfreizeitbonus“ sollen Kinder und Jugendliche dabei unterstützt werden, Angebote zur Freizeitgestaltung insbesondere während der Ferien wahrzunehmen.

Weitere Informationen sind erhältlich im Internet unter dem Link:
 https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/bundestag-beschliesst-kinderfreizeitbonus-182044