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Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) für den Landkreis Uelzen: Ergänzendes Beteiligungs- und Auslegungsverfahren erforderlich (09.08.2017)

Im Frühjahr 2017 wurde das 2. Beteiligungsverfahren zum RROP-Entwurf 2016 durchgeführt. Darin hatten Bürgerinnen und Bürger sowie öffentliche Stellen Gelegenheit, Stellung zum aktuellen Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms zu nehmen. Beim Landkreis eingegangen sind im Rahmen dieses Beteiligungsverfahrens rund 400 Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern und rund 60 Stellungnahmen öffentlicher Stellen – und damit weitaus mehr als im 1. Beteiligungsverfahren im Jahr 2016.

Die vollständige Abwägung zu allen Stellungnahmen ist noch nicht abgeschlossen. Aber bereits jetzt ist absehbar, dass textliche und zeichnerische Änderungen im RROP-Entwurf vorgenommen werden müssen. Das Raumordnungsgesetz schreibt vor, dass ein erneutes Beteiligungsverfahren notwendig ist, sollten sich im RROP-Entwurf Änderungen ergeben.

Die öffentliche Auslegung des erneut geänderten Entwurfs (3. Beteiligungsverfahren) ist somit zwingend erforderlich. Dabei sind aber nur die gegenüber der in der 2. Auslegung kenntlich gemachten geänderten Planteile und Formulierungen Gegenstand des erneuten Beteiligungsverfahrens. Aus diesem Grund kann auch die Frist zur Stellungnahme verkürzt werden.

Im Zuge des erneuten Beteiligungsverfahrens erfolgt auch die Anpassung an die Änderung des Landesraumordnungsprogramms (LROP), das im Februar 2017 in Kraft getreten ist. Dies sind im Wesentlichen die Festlegungen des Landesraumordnungsprogramms (LROP) zum Biotopverbund und zur Torferhaltung.
 
Hintergrund:

Der Entwurf 2016 des RROP besteht aus der Beschreibenden Darstellung, der Zeichnerischen Darstellung (Karte im Maßstab 1:50.000), der Begründung mit Anhang und dem Umweltbericht.

Im zweiten Verfahrensschritt werden Bürgerinnen und Bürger sowie öffentliche Stellen beteiligt. Sie können eine Stellungnahme zum Entwurf abgeben. Die Stellungnahmen werden ausgewertet und der Entwurf gegebenenfalls überarbeitet. In einem Erörterungstermin werden dann die Stellungnahmen mit den öffentlichen Stellen erörtert.

Nach der politischen Beratung wird das RROP als Satzung beschlossen. Anschließend wird es der oberen Landesplanungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt. Nach der Genehmigung erhält das RROP durch die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt seine Rechtskraft.