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Kindertagespflege: Eine bewährte Betreuungsform wird neu ausgerichtet (23.05.2006)

Durch neue gesetzliche Regelungen soll die Kindertagespflege zu einem qualifizierteren Betreuungsangebot ausgebaut werden. Seit einigen Monaten müssen daher alle Tagesmütter, die „Kinder außerhalb ihrer Wohnung mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgeld länger als drei Monate betreuen“, eine Pflegeerlaubnis beim Kreisjugendamt beantragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Kind vom Kreisjugendamt vermittelt wurde, oder ob es sich um eine privat finanzierte Tagespflege handelt.

Erfolgt die Betreuung im Haushalt der Eltern, ist diese allerdings erlaubnisfrei, wenn keine Zuschüsse vom Kreisjugendamt gezahlt werden. In diesen Fällen ist ein Qualifizierungsnachweis ausreichend. Um eine Erlaubnis zu erhalten, muss eine Tagesmutter unter anderem über eine abgeschlossene pädagogische Ausbildung verfügen oder an einer entsprechenden Qualifizierungsmaßnahme teilgenommen haben. In Uelzen werden entsprechende Kurse von der Evangelischen Familienbildungsstätte angeboten (Tel. : 0581/ 979910).

Wichtig für die meisten Tagesmütter ist darüber hinaus, dass sie der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherung unterliegen. In der gesetzlichen Unfallversicherung wird unterschieden, ob sie ein oder mehrere Kinder aus nur einer Familie oder regelmäßig Kinder aus verschiedenen Familien betreut. Im ersten Fall ist sie als Beschäftigte des elterlichen Haushalts bei den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand gesetzlich versichert. Betreut die Tagesmutter Kinder aus verschiedenen Familien, ist sie dagegen selbständig und in der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) gesetzlich unfallversichert. Dort muss sie sich innerhalb einer Woche nach Aufnahme ihrer Tätigkeit anmelden – auch dann, wenn eine private Versicherung vorliegt.

Tagespflegepersonen, die schon vor dem 1. Januar 2005 tätig waren, sich aber nicht bei der Berufsgenossenschaft angemeldet haben, wären nun rückwirkend beitragspflichtig.
Die BGW ist jedoch bereit, auf die rückwirkende Erhebung zu verzichten, wenn die Anmeldung bis spätestens 30. Juni 2006 nachgereicht wird.
Melden sich Tagespflegepersonen erst danach, werden Beiträge auch für Zeiträume vor dem 1. Januar 2005 erhoben.

Weitere Auskünfte zur Unfallversicherung erteilt die BGW, Pappelallee 35/37, 22089 Hamburg, Internet: www.bgw-online.de Auskünfte zu Rentenfragen erteilt in Uelzen die Deutsche Rentenversicherung, Bahnhofstraße 6, 29525 Uelzen, Tel.: 0581/ 971820.

Informationen rund um die Pflegeerlaubnis für Tagesmütter und Beratung für Eltern, die eine Tagesmutter suchen, sind bei folgenden Mitarbeitern des Kreisjugendamtes Uelzen erhältlich: Frau Deegen-Hoppe, Tel.: 0581/ 82-332 (Stadt Uelzen), Herr Dittrich, Tel.: 0581/ 82-333 (Samtgemeinden Bodenteich, Rosche, Suderburg und Wrestedt), Herr Härig- Lindenthal, Tel.: 0581/ 82-331 (Samtgemeinden Bevensen und Ebstorf, Gemeinde Bienenbüttel)