Migration und Asyl

Aufenthaltsrechtliche Auswirkungen des "Brexit" auf in Deutschland lebende britische Staatsangehörige

Seit dem 01.02.2020 ist das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland kein Mitgliedsstaat der Europäischen Union mehr. Daraus ergeben sich Änderungen für Personen mit britischer Staatsangehörigkeit, die in Deutschland leben.

Das Austrittsabkommen sieht einen Übergangszeitraum bis zum 31.12.2020 vor, was unter anderem bedeutet, dass das EU-Freizügigkeitsrecht weiter gilt. Britische Staatsangehörige haben nach aktueller Regelung mindestens bis zum 30.06.2021 Zeit, einen Aufenthaltstitel zu beantragen.

Britische Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit sich bei der Ausländerbehörde über die aktuelle Rechtslage zu informieren. Weiteren Informationen finden sich auch in dem Online-Ratgeber "Living in Germany" und auf der Homepage der Britischen Botschaft Berlin.