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Allgemeines Verkehrsrecht

Der Landkreis Uelzen nimmt als Verkehrsbehörde sehr unterschiedliche Aufgaben war. Er ist im Kreisgebiet (mit Ausnahme des Gebiets der Hansestadt Uelzen) für die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen auf Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen zuständig. Ein großer Arbeitsbereich ist auch die Genehmigung von Baumaßnahmen und Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum.

Außerdem werden sämtliche Ausnahmegenehmigungen (Befreiung Gurtpflicht, Parkerleichterungen, Befahren gesperrter Wege, usw.) nach der Straßenverkehrsordnung im Straßenverkehrsamt bearbeitet.

Auch der Bereich der Verkehrssicherheitsarbeit gehört zu den Aufgaben des Straßenverkehrsamtes. Dazu gehört die Mitarbeit in der Unfallkommission für den Landkreis Uelzen, aber auch die Durchführung oder Unterstützung von Verkehrssicherheitsprojekten („Fit im Auto“, Verkehrssicherheitstage, usw.).

 

Für eine persönliche Antragstellung vor Ort oder ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch einen Termin unter der Rufnummer 0581/82-142.

 

Ausnahmen von den Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO)

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung

  • Gurtbefreiung / Helmbefreiung (Antrag)
  • Sonntagsfahrverbot / Ferienreiseverordnung (Antrag)
  • Parkerleichterungen
  • Befahren gesperrter Wege
  • Lautsprecherwerbung und Plakatwerbung

 

 

Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum

Vordruck Anzeige einer nicht erlaubnispflichtigen Veranstaltung

Antrag Veranstaltung im öffentlichen Verkehrsraum


Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis gem. § 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO). Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmenden oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird.

Dazu zählen motorsportliche Veranstaltungen, Radrennen oder vergleichbare Veranstaltungen.

Führt die Veranstaltung über den Zuständigkeitsbereich einer Straßenverkehrsbehörde hinaus, ist der Antrag auf Erlaubnis bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zu stellen.

http://www.strassenbau.niedersachsen.de/aufgaben/strassenverkehr/veranstaltungen_im_oeffentlichen_verkehr/veranstaltun gen-im-oeffentlichen-verkehr-77278.html

 

 

Anordnungen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

Vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen von der zuständigen Behörde Genehmigungen eingeholt werden. Diese straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen regeln die Absperrungen und Kennzeichnungen von Arbeitsstellen und wie der Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist.

Antrag verkehrsrechtliche Anordnung