Bus & Bahn (ÖPNV)

Berichtspflicht nach EU-Verordnung 1370/2007

Gemäß Art. 7 Abs. 1 der VO (EG) 1370/2007 ist der Landkreis Uelzen als Aufgabenträger des Öffentlichen Personennahverkehrs seit dem Jahr 2010 verpflichtet, einmal jährlich in einem  Gesamtbericht über die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen zu berichten.

Den Jahresbericht können Sie über folgenden Link abrufen: