Dein Landkreis, deine Chance - Fonds für soziale Teilhabe und Chancengerechtigkeit für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Landkreis Uelzen

Die Herausforderungen, die bereits vor der Pandemie bestanden und durch diese fokussiert wurden, sind nach wie vor vorhanden. Studienergebnisse zeigen, dass abzusehen ist, dass die Lernrückstände, insbesondere von leistungsschwächeren Schülerinnen und Schüler und Lernende aus sozial weniger begünstigten Familien, vor allem in der Grundschule, noch nicht aufgeholt werden konnten. Auch die Konsequenzen durch die Belastungen, die durch die Kontaktbeschränkungen im Rahmen der Lockdowns entstanden, konnten noch nicht ausreichend aufgefangen werden.

Daher wird der Landkreis Uelzen auch weiterhin den Fonds „Dein Landkreis, deine Chance - Fonds für soziale Teilhabe und Chancengerechtigkeit für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Landkreis Uelzen“ mit einem Finanzvolumen von insgesamt 100.000 Euro jährlich auflegen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Projekte und Maßnahmen, die unmittelbar dazu beitragen, im Landkreis Uelzen die Folgen der Pandemie für Kinder und Jugendliche aufzufangen und so einen Beitrag zu Teilhabemöglichkeiten und Chancengerechtigkeit zu leisten.

  • Zielgruppe sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre.
  • Gefördert werden Vorhaben mit Gesamtkosten zwischen 500 und 25.000 Euro.
  • Beantragt werden kann die Erstattung von Ausgaben für Sachmittel, Personal- beziehungsweise Honorarkosten sowie Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche und Fahrtkosten.

Wichtig ist dem Landkreis Uelzen, dass die Vorhaben für Kinder und Jugendliche kostenfrei zugänglich müssen sein, so Uelzens Landrat Dr. Blume.Erwünscht sind die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, Kooperationen und Vernetzung sowie grundsätzliche Strategien zur Verstetigung.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Bildungseinrichtungen, Träger der Kinder- und Jugendhilfe, freie Träger, Wohlfahrtsverbände, gemeinnützige Vereine, Verbände, Initiativen und natürliche Personen.

Präsentation der Informationsveranstaltung am 06. September 2023

Die Präsentation des Informationstermin mit allen relevanten Informationen sowie dem Antragsverfahren steht für Sie zum Download bereit.

Beantragung der Mittel

Folgende Vordrucke müssen bei Antragstellung einreicht werden:

Das Antragsformular sowie die Vorhabenbeschreibung müssen beim Bildungsbüro des Landkreises entweder digital oder postalisch eingereicht werden.

Alle Informationen finden Sie in der Richtlinie zur Umsetzung des Fonds für soziale Teilhabe und Chancengerechtigkeit für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Landkreis Uelzen. Grundlage der vorliegenden Bestimmungen lieferte die "Allgemeine Richtlinie des Landkreises Uelzen über die Gewährung und Verwendung von freiwilligen Zuwendungen".

 

Unterlagen für den Schlussverwendungsnachweis

 

Der Schlussverwendungsnachweis besteht aus drei Teilen: dem Schlussverwendungsnachweisformular, dem zahlenmäßiger und sachlichen Verwendungsnachweis (Hinweisblatt).

Folgende Anlagen müssen dem Schlussverwendungsnachweisformular beigefügt werden

Zahlenmäßiger Nachweis

Anlage 1:               Kosten- und Finanzierungsplan

Anlage 1a:             Übersicht der Belegliste

Diesem Teil sind Belege in Kopie beizufügen.

Sachlicher Nachweis

Anlage 2:              Sachberichtsformular

Anlage 2a:             Teilnehmendenliste