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Ausnahmegenehmigung führt zu erstem Wolfsabschuss im Landkreis Uelzen (01.03.2021)

Auf Grundlage einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung hat in der Nacht von Freitag auf Samstag im Raum Ebstorf – dem Geltungsbereich der Genehmigung – eine durch den Landkreis Uelzen bestimmte zur Jagd befugte Person einen Wolf erlegt.

Zu der Ausnahmegenehmigung hatten zahlreiche Risse verbunden mit der mehrfachen Überwindung von Herdenschutzmaßnahmen wie elektrifizierten Zäunen und auch Herdenschutzhunden geführt, die dem Rüden des Rudels mit der Kennung GW1027m zuzuordnen sind. Auch ein Deichschäfer war hier betroffen. Dabei ist ein Gesamtschaden von über 70.000 Euro entstanden. Kritisch dabei ist auch, dass die Leittiere ihr Wissen zur Überwindung etwa der Zäune an ihre Nachkommen weitergeben. Das Territorium des Rudels umfasst die Gemeinden Ebstorf, Hanstedt, Natendorf, nördlich der B71 gelegene Teile der Gemeinden Eimke und Wriedel sowie das Gebiet westlich der Straßenverbindung von der B71 über Linden, Stadorf und Schwienau nach Melzingen.

Der Kadaver wurde routinemäßig vom NLWKN geborgen. Eine genetische Untersuchung durch das „Senkenberg-Institut“ zur Identifizierung des Wolfs wurde eingeleitet. Diese Untersuchung wird Auskunft darüber geben, ob es sich bei dem geschossenen weiblichen Tier um die Fähe des gesuchten Rüden mit der Kennung GW1027m aus dem Ebstorfer Rudel handelt. Mit dem Ergebnis der DNA-Analyse  wird frühestens Ende der laufenden Woche gerechnet.

Die Ausnahmegenehmigung zum Abschuss des genannten Rüden GW1027m wurde vom Landkreis Uelzen erteilt. Da das Tier keine auffälligen individuellen Merkmale aufweist und damit eine sichere Identifizierung des Wolfs-Individuums bei Vollzug im Gelände nicht zweifelsfrei möglich ist, kann – wie gesetzlich vorgesehen (§ 45a BNatSchG) – eine Identifizierung nur über den räumlich-zeitlichen Zusammenhang in Anknüpfung an die Schadensereignisse erfolgen.

Die Genehmigung gilt bis zum 30. Juni 2021, der Vollzug ist mit dieser Entnahme ausgesetzt. Sollte es zu weiteren Rissen kommen, wird eine sorgfältige Prüfung zur Wiederaufnahme des Vollzugs vorgenommen. Die Geltungsdauer einer früheren im April 2020 erteilten ersten Genehmigung war bereits am 30. Juni 2020 ohne die Entnahme eines Wolfes abgelaufen.

Um die betreffende zur Jagd befugten Person vor Übergriffen zu schützen, wird ihre Identität nicht bekanntgegeben. Der Landkreis hat in diesem Zusammenhang sichergestellt, dass nur Personen beauftragt sind, die die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.