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Aktionsprogramm "Insekten- und Naturschutz": Naturschutzstiftung verlängert Frist (11.01.2022)

Die Naturschutzstiftung des Landkreises Uelzen gewährt Zuschüsse an Kommunen, Vereine und Verbände, die freiwillig Blühflächen anlegen, Obstbäume anpflanzen oder eine faunaschonende Mähtechnik einsetzen wollen.
 
Auf Beschluss des Kreistages stellt der Landkreis Uelzen über die Naturschutzstiftung insgesamt 50.000 Euro für das kommunale „Aktionsprogramm Insekten- und Naturschutz“ zur Verfügung. Zuwendungsberechtigt sind Kommunen des Landkreises Uelzen für alle Maßnahmen sowie Vereine und Verbände beziehungsweise deren Ortsgruppen mit Sitz im Landkreis Uelzen für die Maßnahmen Blühfläche und Obstbäume. Bis zu 90 Prozent der Ausgaben sind förderfähig.

Im vergangenen Jahr 2021 konnten bereits erste Anträge bewilligt werden.

Die Kommunalwahlen im September 2021 und die sich anschließenden Gremienbesetzungen haben jedoch vielfach weitere Antragsstellungen erschwert. Nun sollen alle Interessierten nochmals die Möglichkeit erhalten, bis zum 30. Juni 2022 einen Antrag auf Zuschuss zu stellen.

Die aktualisierten Förderrichtlinien sind auf der Website des Landkreises Uelzen zu finden.
home/bauen-umwelt-tiere-und-lebensmittel/umwelt/naturschutzstiftung.aspx