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Geflügelpest nachgewiesen - Landkreis ordnet Aufstallung für alle Betriebe an (17.01.2022)

Am 14. Januar 2022 wurde die Geflügelpest im Landkreis Uelzen bei einer erlegten, klinisch auffälligen Nonnengans in der Gemeinde Bienenbüttel festgestellt. Der Erlegungsort der Nonnengans befindet sich außerhalb der bisher per Einzelverfügung aufgestallter Gebiete.  Darüber hinaus wurden am 11. Januar 2022 HPAI-Ausbrüche im Landkreis Lüneburg (Wildgans) sowie im Landkreis Lüchow-Dannenberg (Greifvogel) festgestellt. Seit dem 1. Januar 2022 wurden 15 Wildvögel in Niedersachsen positiv getestet, 205 waren es deutschlandweit. Daher hat das Veterinäramt eine neue Risikoanalyse für den Landkreis Uelzen erstellt und bis auf Weiteres eine Aufstallung für sämtliches im Landkreis Uelzen gehaltenes Geflügel angeordnet. Die Regelung gilt ab sofort.  

„Unter Berücksichtigung der Ausbrüche in Uelzen und den Nachbarlandkreisen sowie der Tatsache, dass Nonnengänse vereinzelt in den Bereichen Oetzen, Molzen und Stöcken gesichtet wurden, kommen wir in unserer Risikoanalyse zum Ergebnis, dass nur durch eine landkreisweite Aufstallung von Geflügel weitere Ausbrüche im Kreisgebiet verhindert werden können“, so Dr. Pfeiffer, Leiter des Veterinäramtes. Und weiter: „Auch unser Nachbarlandkreise haben inzwischen eine kreisweite Aufstallung angeordnet, um die Eintragung des Virus in die Nutzgeflügelbestände zu minimieren.“

Auch das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (Friedrich-Loeffler-Institut – FLI) hat seine Risikobewertung der Seuchenlage am 10. Januar 2022 angepasst. Das innereuropäische Seuchengeschehen insbesondere bei Küstenvögeln mit einem Massensterben von Gänsen, Schwänen, Watvögeln und Kranichen (überwiegend HPAI H5N1) übertrifft sogar die Dimension des Geflügelpest-Geschehens 2020/2021. Das Seuchengeschehen weitet sich geografisch von Norddeutschland in südliche Richtung aus.
 
Das Risiko der Weiterverbreitung in der Wasservogelpopulation sowie des Eintrags in deutsche Geflügelhaltungen und Vogelbestände wird als hoch eingestuft. Weiterhin wird von einem hohen Eintragsrisiko durch Virusverschleppung zwischen diesen Haltungen (Sekundärausbrüche) ausgegangen.

In Niedersachsen wurden im aktuellen Seuchengeschehen 17 Ausbrüche der HPAI beim Hausgeflügel in elf Landkreisen festgestellt, beginnend mit einem Ausbruch am 9. November 2021 in einer Entenhaltung im Landkreis Cloppenburg. Der letzte Ausbruch der HPAI wurde am 31. Dezember 2021 in einer Putenhaltung im Landkreis Emsland nachgewiesen. Betroffen waren acht Mastputenhaltungen, drei Legehennenhaltungen, zwei Entenmastbetriebe, eine Puten-Elterntierhaltung, eine Gänse-Elterntierhaltung, eine Masthähnchen-Elterntierhaltung und eine Kleinsthaltung. Hinzu kommen drei Ausbrüche der niedrigpathogenen aviären Influenza vom Subtyp H5N1 (LPAI H5N1).

Bei der hochpathogenen Aviären Influenza handelt es sich um eine hochansteckende, anzeigepflichtige Viruserkrankung beim Geflügel, deren Ausbruch immense wirtschaftliche Folgen für alle Geflügelhalter, Schlachtstätten und verarbeitende Industrien haben kann.

Eine Infektion eines Menschen mit dem Subtyp H5N1 wurden kürzlich im Vereinigten Königreich bekannt, verlief jedoch ohne Symptome. Eine Weiterverbreitung von Mensch zu Mensch wurde bisher nicht beobachtet.

Das Veterinäramt weist in diesem Zusammenhang auf die Pflicht zur strikten Einhaltung der vorgeschriebenen Aufstallmaßnahmen hin und bittet die Bürgerinnen und Bürger, tot aufgefundene Wildvögel (Wasservögel oder Greifvögel, jedoch keine Singvögel oder Tauben) beim Veterinäramt des Landkreises unter 0581/82-736 zu melden. Diese Totfunde werden durch Mitarbeiter des Veterinäramtes beprobt und entsorgt.

Umfangreiche Informationen sowie Merkblätter zur Unterbindung eines Eintrags der Geflügelpest können im Internet unter www.tierseucheninfo.niedersachsen.de abgerufen werden.