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"OpenKreishaus": Infektionsschutzbelehrung ab sofort auch online möglich (22.10.2024)

Wer im Bereich der Lebensmittelzubereitung, des Lebensmittelverkaufs oder in der Gastronomie tätig werden möchte, muss dazu eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz nachweisen. Diese Infektionsschutzbelehrung ist ab sofort online über das Serviceportal „OpenKreishaus“ des Landkreises Uelzen möglich.

Seit April 2023 bietet der Landkreis Dienstleistungen auf seiner Website auch über dieses Serviceportal an. Das Portal, das auf der Startseite der Landkreis-Homepage über den Button „Online-Dienstleistungen“ erreichbar ist, wird schrittweise um weitere Dienstleistungen ergänzt. Ab sofort steht dort nun auch die genannte Infektionsschutzbelehrung zur Verfügung. 

Die Vorteile der Infektionsschutzbelehrung via „OpenKreishaus“ liegen auf der Hand: Die benötigte Bescheinigung steht schnell und digital zur Verfügung und kann direkt als Qualitätsnachweis für den neuen oder bestehenden Arbeitsplatz genutzt werden. Darüber hinaus entfallen Fahrtwege, die Terminbuchung im Gesundheitsamt und mögliche Wartezeiten. Ort und Zeitpunkt der Belehrung ist flexibel wählbar. Außerdem kann die Belehrung in selbstbestimmtem Tempo absolviert werden.

Die Belehrung ist von jedem beliebigen internetfähigen Endgerät durchführbar. Sie ist damit kurzfristig für Unternehmen und deren Mitarbeitende umsetzbar, da die Mitarbeitenden zügiger mit der Arbeit beginnen können. Die Bescheinigung der Erst-Belehrung wird beim Arbeitgeber abgegeben und kann vom Arbeitnehmer in digitaler Form aufbewahrt werden. Der Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt folgen weitere Schulungen. Der Arbeitgeber hat bei der Aufnahme der Beschäftigung erstmals und wiederholend alle zwei Jahre weitere Belehrungen durchzuführen und zu dokumentieren.

Falls die Bescheinigung oder die digitale Datei verloren geht, kann vom Gesundheitsamt eine kostenpflichtige Abschrift erstellt werden, wenn die Belehrung nicht vor mehr als zehn Jahren erfolgte (Aufbewahrungspflicht).

Bei der Online-Belehrung ist eine Identifizierung mit der BundID (Anmeldung mit Online-Personalausweis) erforderlich. 

Im Rahmen der Online-Belehrung wird in kurzen Videos der hygienische Umgang mit Lebensmitteln erläutert. Im Anschluss sind Fragen zu beantworten. Die Belehrung ist erst dann abgeschlossen, wenn alle Fragen korrekt beantwortet werden konnten. Nutzer können die Belehrung beliebig oft wiederholen, bis die Fragen richtig beantwortet werden. Im Anschluss an die Belehrung erhalten Nutzer im Anschluss an den Bezahlvorgang (paypal) die Möglichkeit, ihre Bescheinigung als PDF-Datei herunterzuladen. Erst wenn der Bezahlvorgang abgeschlossen ist, wird das Gesundheitsamt über die Belehrung informiert. 

Falls eine Kostenbefreiung besteht (zum Beispiel für ein Schulpraktikum), ist ein schriftlicher Nachweis hochzuladen.