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Schutzstatus des Wolfs: Uelzens Landrat begrüßt Herabstufung (03.12.2024)

Der ständige Ausschuss der Berner Konvention hat heute einem Antrag der EU-Kommission zugestimmt, den Schutzstatus des Wolfs herabzustufen, nämlich von Anhang 2 (streng geschützt) in Anhang 3 (geschützt) der Berner Konvention.
 
Dazu Uelzens Landrat Dr. Heiko Blume in einer ersten Reaktion: „Die Änderung der Berner Konvention ist ein sehr wichtiger erster Schritt hin zum notwendigen Wolfsmanagement in Niedersachsen. Ich begrüße die Herabstufung ausdrücklich! Sie ist überfällig. Das hätte schneller gehen können, wenn denn in der Vergangenheit das Land und insbesondere auch der Bund mehr Gestaltungswillen gezeigt hätten. Wichtig ist, dass nun alle Beteiligten stringent weiter daran arbeiten, ein Wolfsmanagement einzuführen. Das beginnt auf Ebene der EU: Diese muss nun die FFH-Richtlinie anpassen, was allein ungefähr ein Jahr dauern kann. In meinen Augen sollte das schneller gehen. Und Bund und Land sind aufgefordert, parallel dazu bereits jetzt die gesetzlichen Grundlagen im Artenschutz- und Jagdrecht so zu legen, damit direkt nach Änderung der FFH-Richtlinie eine reguläre, aktive Bejagung zur Bestandsregulierung möglich ist. In meinen Augen sollte das Verfahren pragmatisch ausgestaltet werden: Die niedersächsischen Landkreise sind als Untere Tierschutz-, Artenschutz- und Naturschutzbehörden sowie Untere Jagdbehörden prädestiniert für ein fachlich fundiertes Wolfsmanagement vor Ort. Der Landkreis Uelzen jedenfalls ist bereit, hier Verantwortung zu übernehmen. Das sind wir unseren Weidetierhaltern und den Menschen in unserer sehr ländlich geprägten Region schuldig. Ich bin davon überzeugt, dass nur eine regelhafte Bejagung zu einer Entspannung bei der Weidetierhaltung und dazu führen wird, dass der Wolf eine Scheu gegenüber den Menschen aufweist und die Menschen nicht länger Ängste vor dem Wolf haben.