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Landkreis Uelzen ordnet Tempo 30 auf zwei Landesstraßen in Ebstorf an (19.12.2024)

Der Landkreis Uelzen hat aus Lärmschutzgründen in Ebstorf auf der Landesstraße 233 eine weitere Geschwindigkeitsbegrenzung angeordnet. Mit der Aufstellung der entsprechenden Beschilderung wird auf einem Teilabschnitt der Bahnhofstraße (L233) zwischen 22 und 6 Uhr eine nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h gelten. Im nördlich angrenzenden Teil der Bahnhofstraße wurde im Bereich der Doppelkurve und des Fußgängerüberwegs aus Verkehrssicherheitsgründen durchgehend Tempo 30 angeordnet.

Darüber hinaus wurde ebenfalls aus Verkehrssicherheitsgründen auf der Landesstraße 250 vom Ortseingang aus Richtung Hanstedt I kommend bis einschließlich der „Rathaus-Kreuzung“ Tempo 30 angeordnet. In der Straße gab es bisher bereits eine zeitlich befristete Geschwindigkeitsbegrenzung im Bereich der Kindertagesstätte. Da sich direkt hinter dem Ortseingang auch ein Pflegeheim befindet und der Bereich der Rathaus-Kreuzung insbesondere aufgrund der Kurvenlage sehr unübersichtlich ist, wurde der 30er-Bereich räumlich und zeitlich ausgedehnt. Die Geschwindigkeitsbegrenzung in diesem Bereich gilt dann künftig ganztags.

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hat als Straßenbaulastträger nach eigenen Angaben bereits begonnen, die entsprechende Beschilderung aufzustellen.