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Tempo 30: Landkreis Uelzen ordnet weitere Geschwindigkeitsbeschränkungen an (02.01.2025)

Der Landkreis Uelzen hat im Umfeld mehrerer Schulen eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h angeordnet. Betroffen sind Straßenabschnitte, an denen dies bisher aus rechtlichen Gründen nicht möglich war. Die Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten mit der Aufstellung der entsprechenden Beschilderung. Diese wird kurzfristig durch die jeweiligen Straßenbaulastträger (Niedersächsische Landebehörde für Straßenbau und Verkehr sowie Landkreis Uelzen) erfolgen. Mit den Anordnungen setzt der Landkreis entsprechende Neuerungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) um.

Die Neuregelung gilt im Bereich der Grund- und Oberschule Rosche sowie den Grundschulen Suhlendorf, Wriedel und Bad Bevensen. Dort wurde Tempo 30 für die Dauer der Öffnungszeiten der jeweiligen Schulen angeordnet. Die Maßnahmen dienen insbesondere der Schulwegsicherheit. 

In Rosche betrifft die neue Geschwindigkeitsbegrenzung den Bereich der Bodenteicher Straße (L265) von kurz vor der Einmündung der Schulstraße bis zur Uelzener Straße (B493) und die Uelzener Straße (B493) im Kreuzungsbereich mit der L254 und der L265. Das Tempolimit gilt von 7 bis 17.30 Uhr.

In Suhlendorf gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Bevensener Straße (L265) von kurz hinter der Einmündung Neumarkt bis etwa auf Höhe der Feuerwehr. Die Regelung gilt hier von 7 bis 17 Uhr.

In Wriedel gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Wulfsoder Straße (K21) vor und hinter der Einmündung in den Kirchsteig. Hier gilt die Regelung von 7.30 bis 16 Uhr.

In Bad Bevensen gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Römstedter Straße (L253) ab hinter der Einmündung Birkenweg bis zur Einmündung Am Fuhrenkamp. Die Regelung gilt hier von 7.30 bis 17.30 Uhr.