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Gelbe Säcke: Sammlung erfolgt ab 1. Januar 2019 durch den Abfallwirtschaftsbetrieb (01.10.2018)

Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Uelzen erweitert seine Dienstleistungspalette. Die Sammlung der „Gelben Säcke“, in denen Verpackungsabfälle beziehungsweise sogenannte Leichtverpackungsabfälle (LVP) entsorgt werden, erfolgt im Landkreis Uelzen ab dem 1. Januar 2019 durch den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Uelzen (awb).

Der awb hat sich im Rahmen der Ausschreibung des LVP-Sammelauftrages durch das Duale System Deutschland GmbH, Hamburg, erfolgreich durchgesetzt. Damit ist in den kommenden drei Jahren der awb für die Sammlung der Gelben Säcke im Landkreis Uelzen verantwortlich.

Für die Kunden ergeben sich durch die Umstellung keine Änderungen. Auch die Abfallgebühren sind davon nicht betroffen. Die Abfuhr der Gelben Säcke erfolgt weiterhin 14-tägig am gleichen Abfuhrtag wie die Leerung der Bioabfallbehälter. Die Kunden erhalten die Gelben Säcke in den bekannten Verteilstellen im Landkreis Uelzen. Die Adressen der Verteilstellen finden die Kunden im aktuellen Müllkalender und auf der Homepage des awb (www.awb.uelzen.de).

Die Gelben Säcke sind ausschließlich für die Sammlung von Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Metall und Verbundstoffen (z. B. Getränkekartons) bestimmt. Glas, Papier, Rest- oder Biomüll gehören nicht in den Gelben Sack. Auch verpackungsfremde Kunststoffe wie zum Beispiel Putzeimer, Plastikwannen oder Spielsachen gehören nicht in den Gelben Sack, sondern in den Restabfall.