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Corona: Kreishaus öffnet sich weiter (24.06.2020)

Der Landkreis Uelzen erweitert ab Montag, 29. Juni 2020, die Besuchsmöglichkeit im Kreishaus sowie in den Außenstellen der Kreisverwaltung. Der Zutritt für Kundinnen und Kunden ist ab diesem Termin grundsätzlich wieder möglich, er bleibt aber zunächst noch einer vorherigen Terminvergabe vorbehalten. An einem solchen Gesprächstermin dürfen maximal zwei Besucher teilnehmen.   

Absprachen für Gesprächstermine sind entweder per Mail oder Telefon direkt mit dem jeweiligen Sachbearbeiter bzw. Sachbearbeiterin zu treffen oder unter der Rufnummer 0581/82-0 zu klären. Für den Bereich der Zulassungsstelle kann auch das Tool der Online-Terminvergabe genutzt werden. Unabhängig davon können sämtliche Dienstleistungen, die per Telefon, postalisch oder per E-Mail abgewickelt werden können, auch weiterhin auf diesem Wege erledigt werden.

In den Räumlichkeiten der Kreisverwaltung sind Kundinnen und Kunden verpflichtet, einen Mund-Nasenschutz zu tragen und sich die Hände zu desinfizieren. Während Masken selbst mitzuführen sind, stehen im Eingangsbereich entsprechende Desinfektionsmittel bereit. Darüber hinaus sind die geltenden Abstandsregelungen zu beachten.  

Besucher werden durch Sachbearbeiterinnen bzw. Sachbearbeiter am Haupteingang abgeholt und im Anschluss an den Termin wieder dorthin zurückbegleitet. Entsprechendes gilt auch für die Außenstellen. Der Zutritt zum Kreishaus wird durch einen Sicherheitsdienst geregelt.

Die Corona-Pandemie erfordert auch weiterhin, dass bei persönlichen Kontakten zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einerseits und betriebsfremden Personen andererseits entsprechende Kontaktdaten erhoben werden müssen. Rechtsgrundlage ist die Datenschutzgrundverordnung. Die Daten werden drei Wochen aufbewahrt, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann.

Telefonische Terminvereinbarungen sind grundsätzlich zu den normalen Öffnungszeiten des Kreishauses (montags, dienstags und donnerstags von 8 bis 16 Uhr sowie mittwochs und freitags von 8 bis 12 Uhr) sowie zu den veröffentlichten Öffnungszeiten einzelner Fachämter (z. B. Kfz-Zulassungsstelle) und nach individueller Vereinbarung möglich.