Die Rentenberatung ist ein Teilbereich der Rechtsberatung. Wer eine Rentenberatung auf folgenden Gebieten ausüben möchte, muss sich bei der zuständigen Stelle registrieren lassen:
- gesetzliche Renten- und Unfallversicherung,
- soziales Entschädigungsrecht,
- übriges Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrecht mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente sowie der betrieblichen und berufsständischen Versorgung.
Der Antragsteller / die Antragstellerin muss persönlich geeignet und zuverlässig sein. Wichtige Maßstäbe für die erforderliche Zuverlässigkeit sind das Vorleben (insbesondere etwaige Straftaten) und die wirtschaftlichen Verhältnisse. Weiterhin wird ein Nachweis besonderer Sachkunde (theoretisch und praktisch) in den entsprechenden Rechtsgebieten benötigt. Eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,00 Euro für jeden Versicherungsfall ist abzuschließen.
Registriert werden können natürliche und juristische Personen sowie Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit. Der Antrag kann auf einen oder mehrere der oben genannten Teilbereiche beschränkt werden. Die Registrierung kann, wenn dies zum Schutz der Beratung suchenden oder des Rechtsverkehrs erforderlich ist, von Bedingungen abhängig gemacht oder mit Auflagen verbunden werden.