Reisepass

Leistungsbeschreibung

Wer in ein Land, welches nicht zur Europäischen Union zählt, reisen möchte, benötigt bei Grenzübertritt einen Reisepass.

Im November 2005 wurde der in der Europäischen Union einheitliche elektronische Reisepass (ePass) eingeführt. Seit November 2007 werden neben dem Lichtbild auch zwei Fingerabdrücke des Passinhabers im Chip gespeichert.

Die biometrischen Merkmale im Chip können maschinell geprüft werden. Damit ist eindeutig festzustellen, ob Pass und Person zusammengehören.

Alle vor dem 01.11.2005 bzw. 01.11.2007 ausgestellten Reisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Beachten Sie bitte jedoch die Einreiseformalitäten des jeweiligen Einreiselandes.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Wichtige Informationen zum Thema

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